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24.09.2021 , 12:20 Uhr
„Die Entschädigungskosten wären für das Land unbezahlbar“ — Der angeführte Widerleg könnte, so scheint mir, noch etwas vertieft werden. Denn auf den ersten Blick ließe sich ja einwenden, daß mit dem zur Entschädigung aufgenommenen Kredit, der durch die Mietzahlungen bedient werden und also den Haushalt nicht belasten soll, ebensogut in städtischer Hand neue Wohnungen gebaut werden könnten. Auch die Mieteinnahmen aus diesen könnten Kredite bedienen, und so würde tatsächlich mehr Wohnraum geschaffen, selbst dann, wenn die Wohnungen in Aktienbesitz luxussaniert werden.
Für die Kommunalisierung könnte auch nicht gut sprechen, daß der Neubau bei gleicher Wohnfläche und -güte deutlich teurer wäre als die Entschädigung, denn das wäre, anders als eine Erstattung unter (spekulativ aufgeblasenem) Marktwert, vermutlich nach GG14,3 tatsächlich nicht statthaft.
Wohl aber wäre Kommunalisierung statt Neubau geboten, wenn innerstädtischer Neubau aus Baulandmangel nicht möglich wäre, so daß Umzug in den günstigen Neubau Verdrängung aus den innerstädtischen Bezirken bedeuten würde. Falls das der Fall ist, wäre es vielleicht hilfreich, wenn diejenigen, die sich, anders als ich, in der Sache auskennen, das deutlichmachen könnten.
Weiterhin könnte man vielleicht auch einwenden, daß, wenn sowohl Neubau, als auch Entschädigung sich durch Kredite finanzieren lassen, durchaus beides geschehen kann.
Vielleicht findet sich ja eine sachkundige Stimme, die hierauf antworten möchte?
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