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09.09.2021 , 12:29 Uhr
Interessant! Auch in Deutschland war dies ja ein Problem, denn nach unserem Recht können ja gar keine Ehen mit unter 16 Jährigen geschlossen werden und auch zwischen 16 und 18 grundsätzlich nicht (www.online-scheidu...tive-zur-scheidung ). Doch wie geht man dann mit denen um, die woanders geschlossen wurden? Bei dieser Frage herrschte hier ja auch Uneinigkeit, wobei der BGH sich klar zu einer Einzelfallprüfung positioniert hat (taz.de/Urteil-uebe...gendehen/!5707367/ ) und das finde ich auch richtig! Es muss geprüft werden, wie die Umstände der Eheschließung waren und wie reif die jugendliche Partei zum Zeitpunkt der Eheschließung war, inwieweit die Folgen abgesehen werden konnten und selbstverständlich ob die Ehe freiwillig eingegangen worden ist!
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