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05.10.2021 , 17:31 Uhr
Die Behörde hätte auch erwähnen können, dass die Dame auch eine Frau heiraten kann, um ihren Namen ändern zu lassen. Sie muss die Ehe ja auch nicht völlig ausleben, aber wäre eine Möglichkeit schnell den Namen ändern zu lassen.
zum Beitrag09.08.2021 , 09:47 Uhr
Genau so ist es. Hat Marc gekündigt, muss er zum Kündigungsdatum raus. Hat er noch Krempel in seiner Wohnung, muss er ihn normalerweise laut Mietvertrag sogar mitnehmen, wenn nicht anders vereinbart. Natürlich steht es ihm frei, seinen Kram an den Nachmieter zu verkaufen. Interessant wird es, wenn er sich mit einem Nachmieter geeinigt hat und der Nachmieter mit dem Vermieter schon den neuen Mietvertrag geschlossen hat. Darin wird ja nichts über den Krempel erwähnt. Wenn Marc also nicht einen separaten Kaufvertrag mit dem Nachmieter geschlossen hat, geht Marc am Ende leer aus.
zum Beitrag