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24.05.2021 , 15:13 Uhr
Der letzte Kommentar hierzu ist zwar schon über ein Jahr her. Aber ich muss jetzt doch noch meinen Senf dazu geben:
Es ist schon so, dass ALLE Verkehrsteilnehmer grundsätzlich das Recht haben, unsere Straßen zu benutzen. Aber genauso gilt auch §1 für ALLE!
Und darin liegt meines Erachtens ein Kernproblem des Dauerkonflikts zwischen Autofahrern und (Sport-)Radfahrern.
Ich selbst wohne in einer bergigen Gegend, deren Landstraßen von vielen Sportradfahrern als Trainingsstrecken verwendet werden. Mal davon abgesehen, dass ich das für (lebens-)gefährlich halte, weil die Strecken nicht nur schön steil sondern auch schön unübersichtlich und tlw. schön schmal sind, ist das m.E. im Grundsatz nichts weiter als ignorant und rücksichtslos!!! Wie gesagt rede ich hier vor allem von den Sportradlern, die - am besten zur Stoßzeit - ihr persönliches Training - und damit ihr persönliches Vergnügen - auf der Landstraße betreiben und allein durch ihre Anwesenheit die Rücksichtnahme aller motorisierten Verkehrsteilnehmer erwarten, erzwingen und teils sogar überstrapazieren. Es gibt zwar sicherlich auch Autofahrer, die rein zum Vergnügen durch die Gegend fahren. Aber der Gesamtanteil an Vergnügungsfahrten dürfte bei unter 5% liegen. Die allermeisten Fahrten haben einen triftigen Grund während der Anteil der Vergnügungsfahrten mit dem Fahrrad auf unseren Landstraßen wohl bei deutlich über 95% liegt.
Meines Erachtens ist das Ausüben des persönlichen Trainings auf Landstraßen schon im Grundsatz ein Verstoß gegen §1. Zumindest dann, wenn es zu Hauptverkehrszeiten stattfindet.
Darüber hinaus ist es meines Erachtens ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die meisten motorisierten Fahrzeuge ein Nummernschild haben müssen, alle nicht motorisierten sowie die E-Bikes aber nicht.
Dass ein Radweg weniger sicher sein soll als die Landstraße kann mir auch keiner erzählen: Da erzwingt man doch auch nur lieber die Rücksicht anderer statt selbst Rücksicht zu nehmen!
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