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13.07.2014 , 18:41 Uhr
"Wählen dürfen und auch für seine Wahl die Verantwortung übernehmen gehören leider zusammen:-)"
Und wo steht das?
Das Wahlrecht ist meiner Meinung nach eins der wichtigsten Rechte die in einer modernen Gesellschaft existieren.
Einem einzelnen das Wahlrecht zu entziehen bedarf daher drastischer Gründe. Insbesondere da auch diejenigen die nicht wählen dürfen ja trotzdem von der Wahl der Wähler betroffen sind.
Auch zwischen der Geschäftsfähigkeit und dem aktiven Wahlrecht besteht kein Zusammenhang. Allenfalls für das passive Wahlrecht -also die Wählbarkeit- kann dieser Punkt herangeführt werden, wobei man dort dafür argumentieren könnte stattdessen einem passiv Gewählten die volle Geschäftsfähigkeit zu verleihen damit er seine Pflichten als Abgeordneter o.ä. ausführen kann.
Außerdem können auch andere Personen ihre volle Geschäftsfähigkeit verlieren und behalten dennoch ihr Wahlrecht.
Anders als Smaragd bin ich allerdings strikt gegen ein Familienwahlrecht. Bereits mit ca 13. Jahren war ich politisch sehr interessiert, hatte allerdings nicht immer die selbe Meinung wie meine Eltern (und habe diese auch heute als 27-Jähriger nicht immer).
Wenn meine Eltern mein Wahlrecht hätten ausüben dürfen, hätten sie dabei aber auch genau in die Richtung wählen können die eben nicht meiner persönlichen Meinung entsprach.
Und es gibt sicher andere Personen die noch wesentlich früher eine eigene politische Meinung gebildet haben als ich, weshalb ich eigentlich jede Altersgrenze für zu willkürlich halte.
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