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04.05.2021 , 08:16 Uhr
@MEISTER PETZ; @QUESTOR Vielen Dank, ich verstehe. Es geht ja darum jemanden hinreichend zu bestrafen. Breche ich es nun auf ein kleines Beispiel runter, wird auch nach einem Ladendiebstahl nicht im gleichen Maße bestraft, sondern auch abhängig von der Wiederholungswahrscheinlichkeit. Laienhaft würde ich hoffentlich nicht allzu falsch formulieren, dass es darum geht, ob vermutet/davon ausgegangen werden kann, dass jemand hinreichend bestraft ist, um ein Einsehen zu haben. Werde noch mal in mich gehen, warum mir das in diesem Kontext so quer kam.
zum Beitrag03.05.2021 , 14:08 Uhr
Unabhängig von der schwerwiegenden Thematik des Kindesmissbrauchs, wundere ich mich extrem darüber, wenn vom Gericht "große Öffentlichkeit" als Strafe ins Strafmaß einbezogen wird. Ist es jetzt offiziell, dass vor Gericht doch nicht alle gleich sind? Gelten für Menschen des öffentlichen Lebens andere Regeln oder zumindest ein anderes Strafmaß? Welches Zeichen wird denn hier gesetzt?
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