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14.01.2022 , 20:44 Uhr
@EIN MENSCH.
Beim Überfliegen der Kommentare verharrte mein Auge an Ihrem Beitrag, weil Sie im Gegensatz zur Autorin nicht von Atomkraftwerkens (AKWs), sondern von Atomkraftwerken (AKW) schreiben. Manchmal sind es scheinbar oberflächliche Äußerlichkeiten, die mich zum Weiterlesen bewegen. Es lohnte sich.
Meinen vorläufiger Lieblingssatz: "Sondern weil es schlicht kein abbildbares Modell gibt, wie der ganze Energiebedarf (in Zukunft!) gedeckt werden soll, wenn wir an der Idiotie einer Wachstumswirtschaft festhalten wollen." werde ich gedanklich einrahmen.
Touché! Und Chapeau!
PS.: An meinem Wohnsitz fahren täglich ca. 5000 Lastkraftwagens (LKWs) vorbei. ;-)
zum Beitrag19.12.2021 , 15:03 Uhr
Danke für den Artikel! Ich würde hier gern ergänzend auf einen Artikel im Tagesspiegel verlinken: Als die Vichy-Regierung in Schwaben residierte:
www.tagesspiegel.d...erte/11159546.html
zum Beitrag27.04.2021 , 20:53 Uhr
Vielen Dank! Jetzt bin ich restlos überzeugt, dass HRW von den Saudis unterwandert wurde. Sind B’Tselem auch als Antisemiten einzustufen?
zum Beitrag23.04.2021 , 19:33 Uhr
Entschuldigung vorab für die Belanglosigkeit meines Beitrags, der sich nicht auf diesen ernsten und ernst zu nehmenden Artikel bezieht, sondern nur auf dessen Schreibstil. Für geplagte Leserinnen gibt es das Firefox AddOn 'Binnen-I be gone', dessen einziges Manko der fehlende Umschalter vom generischen Maskulinum zum Femininum ist. Kann sie damit leben, liest sich die TAZ damit bedeutend unholpriger. addons.mozilla.org.../binnen-i-be-gone/ PS.: Ich könnte mit 3000 Jahren generischem Femininum besser leben, als mit diesen Hilfskonstrukten. Das Maskulinum hatten wir ja lange genug.
zum Beitrag18.04.2021 , 15:02 Uhr
Und wie viele Menschen in ihrer Umgebung sie infiziert haben werden.
Ich hoffe, die Bußgelder fallen nicht so zimperlich aus wie der Einsatz der Stuttgarter Polizei, die wie immer nur den Gegendemonstranten mit äußerster Härte begegnete.
Was das Engagement von Herrn Ballweg anbelangt, findet sich auf der Seite des Sozialministeriums dieser Hinweis:
Zitat: 'Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann nach Paragraph 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Paragraph 73 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.'
www.baden-wuerttem...corona-verordnung/
zum Beitrag31.03.2021 , 11:37 Uhr
A propos Mindestabstand: Wenn man einen der größten Tübinger Supermärkte mit tausenden Besuchern täglich betritt, fallen die Schilder ins Auge: Mindestabstand 1,5 Meter. Doch der Eingang, durch den alle müssen, ist dank Paletten mit Ostersüßigkeiten zum Nadelöhr gemacht worden, dass dort nur 2,5m bleiben, also gerade genug für zwei Einkaufswägen. Schade, dass man hier keine Bilder posten kann. Musterstädle Tübingen.
zum Beitrag30.03.2021 , 22:58 Uhr
Mir fehlt in dem Artikel eine nicht ganz unwichtige Zahl, die Herr Stieber der einer Umfrage der Lokalzeitung hätte entnehmen können, daher reiche ich sie hier nach: Die Akzeptanz des Palmer'schen Menschenversuchs innerhalb der (Zeitung lesenden) Bevölkerung: Finde ich gut: 26% Finde ich falsch: 72% Ist mir egal: 2% Dies nur zur Ehrenrettung der Tübinger. Quelle: www.tagblatt.de/Na...493541.html#Survey
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