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15.03.2021 , 17:26 Uhr
Mich stört ein bisschen, dass laut diesem Artikel die Austragungspflicht die Würde Frau untergraben würde und sie zu einem bloßen Objekt machen würde. Ich kann das persönlich überhaupt nicht rational nachvollziehen, denn eine schwangere Frau hat sich ja für das Kind entschieden, als es gezeugt wurde und damit freiwillig die Schutzpflicht für das neue Leben übernommen. Natürlich sehe ich dabei von Vergewaltigungen etc. ab, in diesem Fall sollte es eine Regelung geben, dem Opfer die Abtreibung zu ermöglichen. Aber wenn die Schwangere sich frei und ohne Zwang dazu entschieden hat, neues Leben zu schaffen, dann ist das kann sie doch nicht einfach irgendwann ihre Meinung ändern und die Verantwortung für das Kind abgeben! Nach der Geburt geht das doch auch nicht! Und wenn die Entscheidung für eine Zeugung ohne Zwang geschehen ist, dass darf man doch davon ausgehen, dass die Beteiligten wussten, was möglicherweise passiert, wenn man auf geeignete Verhütungsmittel verzichtet. Natürlich, Unfälle passieren und ich bin auch nicht prinzipiell gegen die Abtreibung innerhalb von Stunden oder weniger Tage. Aber ein Wesen, dass bereits offensichtlich mehr ist, als ein Zellhaufen, hat meiner Meinung nach auch eine Würde und ein Recht auf Leben, zu dessen Schutz die Schwangere sich ja verpflichtet hat. Und noch kurz angefügt: Eine Beeinträchtigung mindert diesen Wert des Lebens nicht. Ein Fötus ist auf jeden Fall ein lebendes Wesen und meiner Ansicht nach, ein Mensch, der genauso, wie jeder andere eine Würde und ein Lebensrecht hat, das nicht von den Launen der Schutzbefohlenen abhängig sein darf. Das die erwähnten kriminologischen und medizinischen Aspekte eine Ausnahme bilden sei hier noch einmal erwähnt. Und das Debatte UND Information wichtig sind, auch für Schwangere ist wohl selbstverständlich.
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