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10.03.2021 , 18:24 Uhr
Ich denke, dass die Entscheidung des Kieler Gerichts leider zutreffend ist. Auch nach dem neuen Sexualstrafrecht kommt es darauf an, ob der Sex gegen den Willen der Frau passiert ist. Gegen den Willen heißt, sie darf zu nichts gezwungen werden. Der Mann darf nicht anfangen, wenn sie es nicht möchte und er muss auch sofort aufhören, wenn sie das verlangt. Es kommt also auf den tatsächlichen Willen in der Situation an und nicht was vorher besprochen oder welche Bedingungen vereinbart wurden. Das Recht schützt aber nicht davor, dass die Frau – oder der Mann – getäuscht werden. Beim Stealthing wird die Frau getäuscht, sie merkt ja erst im Nachhinein, was passiert ist. Das ist übrigens nicht nur bei der Vergewaltigung so, sondern bei allen Straftaten „gegen den Willen“. Wer z.B. jemanden mit einem Trick dazu bringt freiwillig mitzumachen kann nicht wegen Nötigung bestraft werden. Das Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass wir in Deutschland das „Ja heißt Ja“ Prinzip noch nicht eingeführt haben. Danach ist Sex nur dann erlaubt, wenn zuvor alles genau besprochen wurde und die Frau ausdrücklich damit einverstanden ist. Wenn dabei getäuscht wurde, oder etwas gemacht wird, was nicht abgesprochen war ist es klar, dass das verboten ist.
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