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19.01.2024 , 14:58 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint." Die Anforderungen sind aus grutem Grund hoch - und so gern ich die AfD los sein würde - ich glaube nicht, dass deren Rhetorik für ein Verbot ausreicht.
zum Beitrag13.03.2023 , 11:14 Uhr
Das Argemuent der nicht einvernehmlichen Trennung geht genau in die entgegen gesetzte Richtung. Es sind ja vor allem die Kinder, wegen der der Streit losgeht. Wenn klar ist, dass das Wechselmodell der Standard ist, würde dieser Streit gar nicht entstehen.
zum Beitrag11.04.2022 , 10:20 Uhr
Ach so, die paar unwichtigen "korrigierten Angaben". Kann ja mal vorkommen. Und das nach es nach einer Katastrophe mit 134 Toten, die man tags zuvor noch verharmlost hat, erstmal wichtig ist, das "richtige Wording" zu finden, ist doch selbstverständlich. (Hinweis: Das war Ironie). Ich frage mich ernsthaft, wie man an einem Bundiesministerium kleben kann, wenn man offen zugibt, bereits in einem Landesministerium eines mittelkleinen Bundeslandes überfordert zu sein.
zum Beitrag24.02.2021 , 10:16 Uhr
Nein, das ist nicht "Gleichstellung". Gleichstellung ist, wenn sich 3 Männer und eine Frau auf die Doppelspitze bei den Grünen bewerben und die Frau den Platz sicher hat, während die 3 Männer sich um den anderen Platz kloppen dürfen. (Andersrum wären übrigens zwei Frauen durchaus möglich gewesen.) Gleichstellung ist, wenn eine Partei 26% weibliche Mitglieder hat und trotzdem gezwungen werden soll, 50% weibliche Kandidaten zur Wahl aufzustellen. Was das allerdings mit "Gleichberechtigung" zu tun, ist mir unklar...
zum Beitrag24.02.2021 , 10:02 Uhr
Bevor Sie ihre ganze Argumentation auf einer Falschbehauptung aufbauen, sollten Sie erst einmal lesen, was wirklich im Grundgesetzt steht. Ansonsten kann es vorkommen, dass Sie nur die Leute ernst nehmen, die der Verschwörungstheorie anhängen, das GG würde "Gleichstellung" verlangen.
Spoiler-Alarm: Nein, tut es nicht,.
zum Beitrag