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29.06.2014 , 22:46 Uhr
Mir ist nicht ganz klar, wie sie auf die Höhe dieses Kinderunterhalts kommen. Bei uns wurde zudem ein Selbstbehalt von 1200 Eur zu Grunde gelegt. Die Kindererziehungszeiten für die Rente machen sich finanziell nur für die ersten drei Jahre nach Geburt bemerkbar (Auskunft der Rentenstelle). Hierfür wird max. der Durchschnittsverdienst aller zu Grunde gelegt. Verdient eine Mutter aber überdurchschnittlich, macht sie durch drei Jahre Elternzeit, in der sie kein Gehalt bekommt, sogar Verluste in der Rente im Vergleich zur Situation, wenn sie weiter voll arbeiten gegangen wäre (wiederholte Auskunft der Rentenstelle). Die in der Regel übliche Teilzeitbeschäftigung auch nach dem
dritten Lebensjahr des Kindes führt bei der Mutter dagegen zu erheblichen Einbußen in der Rente. Ob der Vater eine Stufe höher oder niedriger in der DD Tabelle eingestuft wird, macht sich da deutlich weniger bemerkbar. Es geht da doch nur um wenige Eur, zudem sind die Stufen so groß, dass es schon Zufall wäre, durch etwas mehr oder weniger Gehalt gleich in eine andere Stufe zu rutschen.
zum Beitrag29.06.2014 , 22:31 Uhr
Weiter: Am WE ist die Mutter mit dem Einkauf und Verkauf von Kindersachen beschäftigt, etikettiert für Flohmärkte, backt noch einen Kuchen, stellt sich hinter einen Stand, wäscht Wäscheberge, um dem Vater wieder die Tasche fürs Kind zu packen usw. Wie soll man da an den Aufbau einer neuen Familie denken? Ich habe oft den Eindruck, dass die Spaßseite, die reine Lust- und Freizeitseite auf Seiten des Vaters liegt, während man selbst Putzfrau, Finanzmanager, Sekretärin und Erinnerungsmelder sowie Planer für Ferienbetreuung, Kämpfen um einen Hortplatz, Platz im Schwimmkurs zu später Stunde usw. ist. Zum Schwimmkurs gehen tut dann der Vater, mit selbstverständlich von der Mutter vollständig gepackter Schwimmtasche, denn leider muss Mama arbeiten gehen...und danach der im Schwimmbad vergessenen Badehose hinterherlaufen...es mag auch Väter geben, die auch in dieser Hinsicht mehr übernehmen, ich treffe sie selten.
zum Beitrag29.06.2014 , 22:23 Uhr
Hmmm....der zahlungspflichtige Vater kann sich keine neue Frau bzw. Familie leisten? Was ist mit der Mutter? Diese verbringt mehr Zeit mit Kind und hat in der Regel noch weniger Geld, u.a. wegen kindbedingter Teilzeitstelle.
zum Beitrag29.06.2014 , 22:08 Uhr
Wird denn in der DD Tabelle für den Kindesunterhalt der Mietspiegel berücksichtigt?
zum Beitrag29.06.2014 , 22:05 Uhr
Und wo wird berücksichtigt, was die Mutter von ihrer oft Teilzeitstelle fürs Kind ZUSÄTZLICH zum Kindesunterhalt fürs Kind ausgibt? Die Teilzeittätigkeit erfolgt in der Regel auch nicht, weil sie faul ist, sondern weil sie die Bedürfnisse des Kindes sieht und auch nach den Leitlinien eine Überbelastung durch Doppelbelastung der Mutter bzw. des betreuenden Elternteils zu vermeiden ist. Berücksichtigt werden sollten zukünftig auch die erheblichen Einbußen in der Rente durch kindbedingte Teilzeittätigkeit. Und wer sagt, dass man, wenn das Kind entsprechend alt ist, direkt wieder eine volle Stelle findet? Nicht für jede Berufsgruppen ist der Stellenmarkt entsprechend gut. Warum muss der andere Elternteil z.B. für die kindbedingten Gehalts- und Renteneinbußen nicht grundsätzlich einen hälftigen Ausgleich schaffen, so dass die Verluste nicht nur auf Seiten der Mutter bzw. des betreuenden Elternteils liegen? Das Verwöhnprogramm erfolgt oft durch die Väter, wo das Kind nicht überwiegend lebt. Mütter würden sich gerne diese Dinge auch mal mit ihren Kindern leisten können. Während die Mutter auf dem Flohmarkt einkaufen geht, steht beim Vater nur neu Gekauftes. Und das soll dann noch vom Unterhalt abgezogen werden??? Zum Glück sehen das offenbar nicht alle Politiker so. Da kann ja schnell der komplette Unterhalt fürs Kind vom Zahlungspflichtigen selbst ausgegeben werden und dann muss er gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Das dürfte jeder hinkriegen.
zum Beitrag