Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
04.05.2017 , 23:34 Uhr
Cerveny ist mitnichten ein "Visionär", wie Sie schreiben. Vor einigen Jahren postete Cerveny unter
https://volksbegehrenhanf.wordpress.com/gesetzesvorschlag/
einen dilettantisch gemachten "Gesetzesentwurf", beim dem §13 Abs. 3 klar macht, was das eigentliche Ziel Cervenys "Volksbegehren Hanf" war/ist:
Zitat:
"§ 13
(1) Der Konsum von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu nicht-medizinischen Zwecken ist in der Öffentlichkeit verboten.
(2) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von EUR 200,- geahndet. Falls Minderjährige beim ordnungswidrigen Konsum anwesend waren, verdoppelt sich die Geldbuße.
(3) Der Konsum in speziell gekennzeichneten, gemeldeten Raucherclubs ist erlaubt, dort darf auch Tabak konsumiert bzw. geraucht werden wenn sichergestellt ist, dass keine Minderjährigen anwesend sind.(Einlass ab 18 Jahren)"
Also will Cerveny nur die "Raucherclubs" wieder erstehen lassen, diesmal getarnt als "Hanf-Clubs mit Tabakecke", wo sich der schwerkranke Patient seine "Tüte" ziehen kann. Und das Heer der Suchtraucher seine Glimmstengel. Warum man zur Aufnahme eines Medikamentes allerdings einen "Raucherclub" aufsuchen soll, hat Cerveny bis heute nicht erklären können.
zum Beitrag22.06.2014 , 11:30 Uhr
Allerdings hat Ronald Blumgerg trotz seiner erheblichen Kenntnisdefizite im Bereich der Rechtswissenschaft, kein Problem damit, als freischaffender Rechtsberater aufzutreten und Anleitungen ins Netz zu stellen, mit deren Hilfe der Bruch geltenden Rechts befördert werden soll.
Kommentar bearbeitet. Link entfernt.
zum Beitrag22.06.2014 , 10:16 Uhr
Ich frage mich auch, was Herr Blumberg an dem Urteil 1 BvR 3262/07 nicht verstanden hat. Die Rn. 121 und 123 lassen eigentlich keinen Interpretationsspielraum offen. Auch diese wirklich groteske "Offene Verfassungsbeschwerde" ist nur ein sehr gut gemachter Witz. "Rauchverbot in deklarierten Raucherbereichen verfassungswidrig!". Guter Witz! Ich denke, die Juristen des BverfG hatten einen lustigen Tag, als das aus dem FAX-Gerät quoll. Und das bei der bekannten Humorlosigkeit dieses Berufsstandes.
zum Beitrag