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07.04.2015 , 21:25 Uhr
"Nur wenn Sorgfalt und Unabhängigkeit unverrückbar bleiben, hat der Journalismus eine Berechtigung. Und nur dann kann er auch eine Zukunft haben."
Eigentlich eine prima Idee und macht sich gewiss auch hübsch am oberen Displayrand. Dann hat man nämlich diesen "Leitspruch" bereits vor dem Verfassen von Beiträgen im Blick und schreibt nicht erst und hängt die beiden Sätze als Feigenblatt an einen eher mäßigen Artikel. Was mäßig ist? Die Beschönigungen, wo es nichts zu beschönigen gibt. Die Chuzpe der Leserschaft zu erklären was egal ist und was nicht und nicht zu vergessen, nonchalant zu übergehen dass konkret eine beachtliche Gruppe Männer pauschal aufgrund einer Falschbeschuldigung durch den Dreck gezogen wurde, und noch immer wird. Die `rape culture´, insbesondere an US-Unis wird ganz bald belegt sein, soviel ist sicher, und koste es was es wolle. Sorry taz, aber das ist meiner Meinung nach Burda-Niveau.
zum Beitrag17.03.2015 , 17:24 Uhr
"Ihre bevorzugten Tätigkeiten sind in Tarifverträgen oft unterbewertet."
Mein Urgroßvater verdingte sich zig Jahre als Frisör. Wohlstand bedeutete eine klitzekleine Butze mit zwei Zimmern für fünf Nasen und das Wort Tarifvertrag war ihm fremd. Von den drei Söhnen kam keiner auf die Idee in Vaterns Fußstapfen zu treten. Die wollten es nämlich mal besser haben. Und nun? Weil jetzt hauptsächlich Frauen diesen Beruf ausüben hat der an Bedeutung gewonnen und gehört besser vergütet, was einen höheren Endpreis bedeutet, den selbst die Männer, mit ihren noch weit günstigeren Schnitten, kaum mehr bereit sind zu berappen? Hübsche Idee. Mal schauen was draus wird.
zum Beitrag17.03.2015 , 16:44 Uhr
Ist das nicht eine dieser Ideen, zu denen sich Michael Glos mal abwertend und doch auch zutreffend äußerte, man könne nicht auf Dauer davon leben sich gegenseitig die Haare zu schneiden?
zum Beitrag27.01.2015 , 19:43 Uhr
Sie tun gerade so, als hätten Frauen keine Freiheit auf (insbesondere psychische Gewalt) zu verzichten und so, als ob Männern schon in jungen Jahren nicht tagtäglich eingebläut würde, Mädchen und Frauen nicht zu schlagen. Interessant ist natürlich auch, dass Sie genau wissen was den Entscheidungen der beiden Protagonisten vorausging. Vielleicht war es ja auch ganz anders, dass möglicherweise mindestens einem von beiden massiv gedroht wurde, z.B. im Schlaf erstochen zu werden? Das Richtige zu tun, hat eine/r von beiden Partnern zuerst aufgegeben. Ich maße mir anhand der mageren Informaionen nicht an auf einen von beiden mit dem Finger zu zeigen.
zum Beitrag27.01.2015 , 18:52 Uhr
Ihr Beitrag, Florence, ist sehr interessant, wenngleich er mich auch ein wenig traurig stimmt. Sie assoziieren partnerschaftliche Gewalt in homosexuellen Beziehungen mit Männern, nicht aber mit Frauen. In Familien sind es Väter die gewalttätig sind, nicht Mütter. Somit gehören gewalttätige Männer/Väter sanktioniert, während ausschließlich Frauen/Mütter unter Generalschutz gestellt gehören, weil sie nur Opfer häuslicher Gewalt sein können. Kinder gehören vor Väterlobyisten geschützt, nicht vor Mütterlobyisten, weil Väterlobyisten für Kinder zugunsten des Erlebens beider Elternteile streiten, während Mütterlobbys es lieber hätten, Väter würden Müttern dienen. Und dann sind auch noch von Müttern zu sochen erklärte Maskulisten Schuld an einer Aushöhlung des Artikels 6 (4), GG, was dazu geführt hat, dass die Zahl vaterlos aufwachsender Kinder kontinuierlich zunimmt.
zum Beitrag26.01.2015 , 21:56 Uhr
Ich weiß zwar nicht, was genau Sie am Artikel nicht verstanden haben, möchte aber auf Ihren Kommentar hin noch einmal dieentsprechenden Zitate anführen.
"Der Anteil der weiblichen Opfer physischer wie psychischer Gewalt in Paarbeziehungen lag bei 9,4 Prozent, der der männlichen bei 6,1 Prozent."
"Zum 1. Januar musste in Kiel die Beratungsstelle für missbrauchte Männer schließen, dabei hätten 65.000 Euro gereicht für ein weiteres halbes Jahr – hätte sich bloß eine der Fraktionen im Landtag für den Fortbestand ausgesprochen."
Es geht in diesem Artikel ausnahmsweise nicht um Gewalt von Männern an Frauen, sondern um Gewalt von Frauen an Männern. Die versagten 65.000€ (bei einem Gewaltverteilungsschlüssel von 6,1% zu 9,4%, einem Unterstützungsschlüssel von 0% zu 100%, sowohl in Oldenburg/Niedersachsen als auch in Kiel/Schleswig-Holstein und überall sonst) waren nicht für Wohnraum gedacht, sondern für Beratung.
zum Beitrag26.01.2015 , 21:20 Uhr
Gerhard Amendt würde an dieser Stelle wohl ergänzen, dass auch Angebote, für sowohl Männer als auch Frauen, als Angebote gegen Frauen aufgefasst würden. Ich wiederum würde Amendt zustimmen. Der GAU für manch Frauenzentrierte ist mit Sicherheit, wenn wenn sich Angebote für Männer und Frauen und deren Kinder etablieren würden?!
zum Beitrag05.01.2015 , 22:23 Uhr
"Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert deshalb: „Keine Kürzung zu Lasten der Kinder“. Und schlägt vor, weiterhin den Mehrbedarf für den ausgezogenen Elternteil anzuerkennen."
Weshalb?
"Denn die Mütter sind ja in der Regel noch knapper dran als die Väter."
Danke, Heide Oestreich. Sie haben soeben einmal mehr bestätigt was den VAMV umtreibt: Mütterinteressen!!! Alles andere wäre für mich auch eine freudige Überraschung gewesen.
zum Beitrag04.01.2015 , 22:13 Uhr
Hut ab, Herr Keil, dass Sie sich die Mühe machten die Liste durchzugehen. Haben Sie sich während dessen auch mal gefragt, wie es einem betroffenen Mann erst gehen muss, der selbst auf der Suche ist und all die schönen Willkommensseiten im Internet findet, in denen Männer ausschließlich auf Täterseite erscheinen, und dann, irgendwann, dennoch eine der dort angegebenen Telefonnummern wählt? Schwächer konnte die Stellungnahme des Pressesprechers (m) eines SOZIALministeriums nicht ausfallen.
zum Beitrag29.07.2014 , 16:27 Uhr
Wenn auch sonst nichts die Heide und den Ralph eint, dann haben wir doch heite zumindest einmal gemeinsam gelacht. Die abschließende Frage war echt lustig.
zum Beitrag28.07.2014 , 21:18 Uhr
Die meisten fürsorglichen Väter haben schlicht keinen Bock auf Jahre, gar Jahrzehnte währende Scheidungsschlachten, mit äußerst mäßigen Erfolgsaussichten, weshalb sie sich mehrheitlich und frühzeitig ausklinken. Ein vor einem Familiengericht erreichtes Einvernehmen hat nur selten mit freiem Willen zu tun. Selten auch mit Einvernehmen. Auf Nachfragen antworten auch Väter die gerade eben noch sagten "Unterhalt für das Kind zahle ich gerne", dass sie es ungerecht fänden, wenn sie ihre Kinder zu 25% und mehr mitbetreuen, dafür aber den vollen Unterhaltsbeitrag zahlen müssten und eigentlich zu noch noch mehr bereit wären, aber wissen, dass die Ex dem Wechselmodell niemals zustimmen würde, weil dann der Kindesunterhalt entfiele. Wenn ich sie dann auf die aktuell eingeräumte Möglichkeit, bei 40% Betreuungsanteil ca. 20 € einsparen zu können hinweise, denken die ich wolle sie veräppeln.
zum Beitrag01.07.2014 , 04:11 Uhr
Was sollten Frauen auch kommentieren: Mein Bauch, mein Sperma, mein Kind, mein Geld, meine Karriere, mein Haus, mein Auto, mein Boot, mein Schaukelpferd? Steht doch schon oben!
zum Beitrag29.06.2014 , 14:10 Uhr
Ich verstehe die Lösungsansätze von Frau Wersig nicht. Einerseits weiß sie wie Unterhalt und Betreuung nach skandinavischem Vorbil realisiert werden können, andererseits setzt sie sich gerade dafür nicht ein, sondern fordert fortgesetzte tradierte Rollenverteilungen. Das von ihr gezeichnete Väterbild ist im allgemeinen finster und geht an der Lebensrealität vieler Menschen (Menschen= Männer und Frauen, Väter und Mütter) weit vorbei. Und wieder einmal bestätigt sich hier, wie konservativ und nah in dieser Thematik Rechte und Linke beieinander sind.
zum Beitrag04.06.2014 , 16:20 Uhr
Was wundert Sie an der Tatsache, dass Mediationsverfahren in familiären Auseinandersetzungen selten erfolgreich sind? Die Mediation ist nicht verpflichtend, lediglich die Erstberatung, gemäß § 156 FamFG. Einmal hin und mit Bescheinigung wieder raus da. Dieser Schritt ist einer zurück auf einer Eskalationsleiter, auf der sich die Parteien meist schon deutlich über die zweite Stufe hinaus gewagt haben. Und wer weiter oben bereits Morgenluft gewittert hat, wird knapp darunter den Duft noch in der Nase haben. Es sind z.B. traditionelle Vorstellungen (z.B. Kind gehört zur Mutter, Väter sind für die Finanzierung zuständig) und erste Anlaufstellen (z.B. parteiliche Beratungsstellen, Anwaltskanzleien) wo Begehrlichkeiten geweckt werden (…steht Ihnen zu, …müssen Sie nicht, usw.) und die dazu führen, dass mindestens eine Partei nicht bereit ist von einer einmal eingenommenen Position abzurücken. Das verordnete Erstgespräch kommt demnach zu spät, das Mediationsverfahren ist bereits gescheitert bevor es beginnt. Das ist der Grund, warum Mediationsverfahren unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur dann erfolgreich sind, wenn sich die Parteien freiwillig daran beteiligen. Die Fehler stehen nach wie vor in BGB und FamFG. Im BGB stehen die ausgelobten Siegerpokale in der Vitrine. Es ist einfach zu verlockend einen Siegerpokal einzuheimsen und es der gegnerischen Partei ein letztes Mal so richtig zu zeigen wie gut man ist.
zum Beitrag03.06.2014 , 15:41 Uhr
„Das Cochemer Modell funktioniert nur bei den Familien, die so "gesund" sind, dass sie sich auch einigen möchten.“
Weder hat Jürgen Rudolph in seinem Buch „Du bist mein Kind“ diese These vertreten, noch wurde die Aussage in einer Ausgabe der Sendung Stern-TV gestützt, in der die Cochemer PRAXIS thematisiert wurde und eine zunächst abwehrende Mutter zu Wort kam. Hildegund Sünderhauf hat diese These zudem in ihrem umfangreichen Werk „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ eindrucksvoll widerlegt.
zum Beitrag03.06.2014 , 15:28 Uhr
„Sowohl der Verband der Familienrichter als auch das Bundesforum Männer hatten in der taz Nachbesserungsbedarf angemeldet.“
Waren es nicht die verbündeten Familienrichter, die sich gegen eine automatische gemeinsame elterliche Sorge aussprachen? Das Eine lässt sich nicht ohne das Andere realisieren.
Auch äußerte sich nicht das Bundesforum Männer, sondern eine Einzelperson, nämlich Hans-Georg Nelles. Der, wie auch das BuFoMä insgesamt, bislang zu weiteren dringenden reformbedürftigen Positionen, wie z.B. § 1615l BGB, auch nach direkter Ansprache schweigt.
„Der Barunterhalt von Unterhaltspflichtigen ist tatsächlich nicht üppig. Vom Einkommen dürfen 1.000 Euro selbst behalten werden. Die Unterhaltssumme wird mit dem halben Kindergeld verrechnet. So kommt es bei einem Geringverdiener etwa zu Beträgen zwischen 200 und 300 Euro. Das deckt normalerweise gerade mal die Miete für das Kinderzimmer ab.“
Demselben Pflichtigen wird gesagt (Leitlinien der OLGe), dass eine Warmmiete i.H.v. 360€ im Selbstbehalt enthalten sind. In Hamburg und gemäß Mietspiegel kommt der vermeintliche Unterhaltsverweigerer derzeit und rein rechnerisch, selten angeboten, auf ca. 36m², Altbau, in sog. „normaler Wohnlage“.
„Nach dieser Novelle bekommen Mütter keinen nachehelichen Unterhalt mehr, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Sie sind deshalb oft gefordert, Vollzeit zu arbeiten, obwohl die Kinder noch klein sind und sie die einzige Bezugsperson im Haushalt sind.“
Weder steht das so im BGB, noch in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGe (Punkt 17), noch ist das höchstrichterliche Rechtsprechung. Mutti erhält Betreuungsunterhalt zugesprochen, weil die nach Schulschluss den Jüngsten von Dreien (19, 17, 14) auf dem platten Land zum Sportverein kutschieren MUSS (BGH XII ZR 65/10).
zum Beitrag19.05.2014 , 18:27 Uhr
Hm, naja! Sie geizen ja nicht gerade mit Mutmaßungen und widerlegbaren Aussagen.
Ich fasse mich kurz:
1. Vom Ralf steht nix darüber, er hätte zuvor mit Abwesenheit geglänzt.
2. Selbst wenn er das Familieneinkommen zu 100% erwirtschaftet hätte, wäre er nicht automatisch von täglicher Anwesenheit zur 48-Stunden Bespaßung (in dem Fall 8:6 Tage) zu degradieren.
3. Nicht allein Ralf beschäftigt sich mit dem Thema Unterhaltszahlungen, die Mutter besteht auf den Bezug derselben.
4. Wechselmodelle (es gibt mehr als DAS), werden dort abgelehnt, wo es gilt Besitzstand zu verteidigen und nicht selten Narzissmus gepflegt wird.
5. Kinder werden nicht gefragt ob sie das Wechselmodell möchten, sondern es wird ermittelt und bestimmt bei wem sie ihren Lebensmittelpunkt in Zukunft haben. Deutsche Familiengerichte haben bisher nur vereinzelt Wechselmodelle angeordnet. Einfach geht da nix.
6. Die offensichtlichen Gründe sind, dass Kinder von sog. Alleinerziehenden potentiell gefährdeter sind unter die Räder zu geraten.
7. Kinder wechseln auch, wenn sie Umgang, gemäß bisheriger Rechtsprechung, mit dem anderen Elternteil haben. Wenn Ihr Sohn Auffälligkeiten entwickelt hat, frage ich mich, wer die dafür verantwortlichen Eltern ‚übersehen‘ hat?
8. Wer zu 1.-6. auf die Barrikaden steigt, zu 7. eine mäßige Entwicklung des eigenen Nachwuchses beklagt und mit„Jammerartikel zu…“ abschließt, tut mir leid, weil nichts verstanden.
zum Beitrag13.05.2014 , 16:28 Uhr
Mit meinem Kommentar antwortete ich auf den Beitrag von @Angela Leinen.
zum Beitrag13.05.2014 , 16:25 Uhr
, vielleicht hätten Sie auch den Artikel zum Kommentar lesen sollen? Dann wäre Ihnen bestimmt aufgefallen, dass gerade die bisherige Regelung dazu geführt hat, dass gerangelt wird.
http://www.taz.de/Sorgerecht-und-Unterhalt-nach-Trennung/!137834/
Nutznießer aufseiten der Väter gibt es nur ausnahmsweise. Die Gründe sind vielfältig und haben auch nur im Einzelfall mit ansonsten überobligatorisch erzielen Einkünften der Mütter zu tun. Aber warum sollte es überhaupt Nutznießer geben?
Die Düsseldorfer Tabelle trägt der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem darin präferierten Residenzmodell Rechnung. Nicht berücksichtigt wird in der Düsseldorfer Tabelle der Anteil an Betreuung durch den Unterhaltspflichtigen.
Perfekte Lösungen gibt es nicht von der Stange, lediglich mehr oder minder gute Lösungen, in den entsprechenden Einzelfällen. Brauchbare grundsätzliche Lösungsansätze gibt es dennoch, man muss sie nur zur Kenntnis nehmen, sie probieren, evaluieren, ggf. korrigieren. Was bisher läuft, läuft schief. Das Doppelresidenzmodell als quasi Nulllinie einer Trennungsfolge kann gar nicht schlechter sein als das was bisher praktiziert wird. In Kombination mit einer Erschwerung und Begrenzung von Fortzügen eines Elternteils mit Kind (wg. Geld und Rache), wäre aus den meisten Trennungskriegen der größte Druck raus. Ohne Druck, bekämen auch mehr Kids als bisher eine gute Chance sich besser zu entwickeln. Übergangsweise sind Staffelungen bei Betreuung und Unterhalt in Zehnerschritten einzuführen, wie in Australien, ab Betreuungsanteilen von 20:80 (pro Jahr).
zum Beitrag11.05.2014 , 20:47 Uhr
Erstens nutzen die nicht vorhandene Lücke nicht allein antifeministische Maskulisten, die nur so genannt werden, um den Nazi-Sack zum Draufknüppeln irgendwie voll zu bekommen, sondern auch Maskulisten zugeschlagene Männern, die kaum mehr als in eigener Sache unterwegs sind. Zweitens frage ich mich gerade welche „antifeministischen Maskulisten“ einen „notwendigen Abbau von Frauenförderung“ mit einer nicht vorhandenen „wissenschaftlichen Lücke“ begründen und was diese verquere Aussage von Simone Schmollack in diesem Zusammenhang soll? Sind Frauenhäuser Horte der Frauenförderung und ist das Zweck dieser Einrichtungen? Real stellen nicht wenige Maskulisten einseitig ausgerichtete Einrichtungen wie Frauenhäuser infrage, weil diese die bis dato ketzerische Auffassung vertreten, dass Gewaltschutz und-prävention beide Geschlechter in Paarbeziehungen gleichermaßen (be)trifft, von daher auch entsprechend aufzulösen sein. (Gleiches gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften). Dies nicht zuletzt, weil die Paare überwiegend keine endgültige Trennung wünschen, sondern ein Leben in fortgesetzter gewaltfreier Partnerschaft. Mit dem Beschreiten eines Weges zu dieser Idee haben Flohr/Kruse sicherlich Pionierarbeit in Deutschland geleistet und auf die Ergebnisse bin ich äußerst gespannt. Das Frauenhaus in Lübeck hat zu dieser ‚grauenvollen Masku-Idee‘ bereits im vergangenen Jahr aus den Niederlanden Anteile übernommen und in die eigene Arbeit integriert (‚Oranje-Huis‘). Und nicht zuletzt hatte Prof. Gerhard Amendt bereits im Jahr 2009 in Deutschland eine Debatte genau darüber angestoßen.
Eine gute Präventionsarbeit kann auch sein, wenn, wie kürzlich geschehen, Dr. Matthias Stiehler ein Buch schreibt, in dem er sich, entgegen dem Zeitgeist, der Partnerschaft widmet: "Partnerschaft ist einfach".
zum Beitrag05.05.2014 , 19:45 Uhr
Sowohl elterliche Rechte als auch Pflichten, insbesondere nach Trennungen, gerecht aufzuteilen ist keine neue Idee. Vor etwas mehr als 25 Jahren schrieben sich das ein paar wenige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und deren Befürworter auf die Fahnen. Das in einer unmissverständlichen Deutlichkeit: "Allen Kindern beide Eltern". Dass hiermit gemeinsame Zeit gemeint ist, in der konsequenterweise auch Naturalunterhalt gewährt wird, begriffen und begreifen bis heute nur wenige arachisch geprägte Menschen, von politisch links bis rechts. Andere Nationen sind in der Diskussion weiter. In Norwegen gibt es keinen langjährigen Betreuungsunterhalt, in Australien wird ab 20% Betreuungsanteil begonnen den Unterhalt zu quoteln und in der Schweiz mag man Kindesentzug durch Fortzug eindämmen. Und was macht D? D stärkt (=fixiert) nachrangige Väterrechte. Gerade wieder mit der Ergänzung des SchKG geschehen und im BGB ohnehin fest verankert.
Im Grundgesetz liest man und wundert sich: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Allerdings steht da auch nicht "...Recht von Müttern und Vätern...". Und das war dann wohl auch das Einfallstor für Ausgrenzer(innen) und deren Erfüllungsgehilf(inn)en.
Wer das Bild der Väter hin zum positiven verändert sehen möchte muss die auch mal machen lassen und erst anschließend die Punkte verteilen, nicht schon vorher und mit einem ängstlichen Blick über die Schulter. Und die rechtlichen Grundlagen dazu bereitstellen die das ermöglichen.
zum Beitrag05.05.2014 , 11:25 Uhr
Die Gesetzeslage begünstigt traditionelle Rollenverteilungen. Das sehen zutreffend die Herren Nelles und Schürmann so und dazu hatte ich bereits etwas kommentiert. Und wenn Sie sich die Entwicklungen der AE-Haushalte mal etwas genauer anschauen werden Sie feststellen, dass die Kinder wandern, und zwar mit zunehmendem Alter von Müttern weg hin zu Vätern. Ich behaupte: Es wären frühzeitiger noch mehr, wenn die Gesetzeslage eine andere wäre. Und es wären auch zunehmend mehr Väter bereit länger in Elternzeit zu gehen, wenn sie es nur selbst und vor allem frei entscheiden könnten. Sie sind aber nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern von Wohlwollen der Mütter abhängig.
zum Beitrag05.05.2014 , 08:26 Uhr
Ohne Spitzen gegen Vätervereine geht es bei Heide Oestreich nicht. Stattdessen führt bei ihr kein Weg am größten Mütterverband vorbei, der mit einem eigenen Sorgerechtsvorschlag Väter noch ein Stück weiter abzudrängen suchte, als schon bisher, und deren Vorsitzende nun mit einem lustigen Spruch (mehr ist es nicht) daher kommt. Man(n) darf schon froh sein, dass Heide Oestreich überhaupt etwas zu Kommentierendes produziert.
„Insbesondere nachdem das neue Unterhaltsrecht von 2008 Frauen nach einer Scheidung dazu verpflichtet, schneller wieder erwerbstätig zu werden, steigt natürlich deren Interesse daran, dass die Kinder in dieser Zeit vom Vater betreut werden…Einen Vorschlag dazu hat der Verband noch nicht.“ Da werden wir auch noch ein paar Dekaden warten dürfen. Es liegt kein Grund vor, eine Mütterberatung in diese Richtung nicht anzubieten. Macht der VAM(v) aber nachweislich nicht und nennt sich schließlich nicht zum Spaß Verband Alleinerziehender.
Zu § 1606 BGB: Ist nur ein Baustein im Wackelgebäude des Gleichstellungsstaates D. Das wissen sowohl Frau Schwab als auch Herr Nelles.
Tradierte Rollenzuschreibungen finden wir nämlich auch in § 1615l BGB.
Man(n) beachte insbesondere die Sätze 2 und 3, in Absatz 2:
„Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.“
Die Mutter befindet schlussendlich darüber, inwieweit der Vater eine Rolle als Betreuender einnehmen darf. Das Weitere regeln sodann § 1612 und 1612a BGB.
Zutreffend ist, dass es sich bei diesem Thema um einen „hochemotionalen Bereich“ handelt. Die nennenswerten Reformblockierer finden sich sowohl in den § 1353 BGB favorisierenden Konfessionen, als auch in den auf AE-Status und auf deren (weitgehend) Vollfinanzierung fokussierten Mütterverbänden.
zum Beitrag28.07.2013 , 15:52 Uhr
@AE,
wo ist denn der Nährwert Ihres Beitrags?
Er wirft nur diesbezügliche Fragen auf.
Zu welchen Behauptungen fehlen Verweise, die Sie selbst nicht bringen, wenn Sie einen Artikel erwähnen, aber die Verlinkung unterlassen? Und wo bleibt der Nährwert, wenn Sie ganz nebenbei eine dezente Herabsetzung einstreuen („die Kommentare gleichen Kindern im Sandkasten“) und zu dieser Behauptung einfach mal keine Beweise anführen?
zum Beitrag27.07.2013 , 01:49 Uhr
Thomas G.´s Ergüsse immer wieder neu zu formulieren macht die grundfalsche Sicht auf die Väterszene weder besser noch richtiger.
Selbstverständlich werden hier auch(!) konservative Kräfte die sich diametral gegen väterliche Interessen richten erkannt, benannt und entsprechend negativ bewertet.
Hier wiederholt über eine „monokausalen Schuldzuweisung an Feminismus und Frauenpolitik“ zu schwadronieren, heißt Opferstatus erhalten und von den eigenen Anliegen (Matriarchat) abzulenken.
Glaubt irgendeine Feministin allen Ernstes, dass 95% der sich unterhalb von Aristokratie und Geldadel abstrampelnden Männer keine anderen Probleme plagen, als den Erhalt patriarchaler Herrschaftsstrukturen, von denen sie selbst und die Mütter ihrer Kinder nie profitieren und es überzählig auch nicht wollen? Wie dämlich müsste man sein? Und wie beschränkt, diese Väter (auch: Männer) alle gleichermaßen über einen Kamm zu scheren?
Mich wundert nicht, dass die Autorin die eigene Ablehnung zum Diskurs „verschleiert und entpolitisiert“, indem sie selbst um eine Hauptrolle in der Inszenierung buhlt und wie schon andere (z.B. Ilse Lenz) den Diskurs damit verweigert, die anderen (Männer/Väter) würden zum Diskurs nichts konstruktives beitragen.
Und so stelle ich mal wieder eine meiner liebsten Fragen, wie Feministinnen ihre hehren Gleichberechtigungsziele (oder waren es Gleichstellungsziele?) umsetzen wollen, so lange sie sich hinter Paragraphen wie z.. 1626a und 1615l BGB verstecken, oder sich wortlos aus der sich hier anbietenden Diskussion verabschieden? Die Antwort ist so altbekannt wie die Tatsache, dass Feminismus und Konserve seit jeher auf diesem Irrweg Händchen halten: Weil diesbezügliche Änderungen zwangsläufig mit der Aufgabe femininer Privilegien verbunden wären.
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