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05.06.2014 , 12:31 Uhr
Mit einem wissenden Lächeln versuchte Generalbundesanwalt Range in den Tagesthemen vom 04. Juni 2014 mitzuteilen, dass das Bedürfnis der Bundesbürger nach Privatsphäre nicht von Belang ist. Obwohl der Behörde mehr als 2000 Strafanzeigen vorliegen ermangele es „am Anfangsverdacht für eine konkret verfolgbare Straftat". Beim Kanzlerinnenhandy wird es unmöglich sein im Nachhinein festzustellen von wem und wo die Gespräche abgehört wurden. Bei der Massenüberwachung der Telefonate / Verbindungsdaten ist aber eine Ermittlung möglich. Verbindungsdaten lassen sich durch abhören nicht ermitteln:
- Wo werden die Verbindungsdaten in Deutschland gesammelt / gespeichert?
- Wer hat das Datenkonvolut regelmäßig an die NSA weitergegeben.
- Wer hat die Anweisung zur Weitergabe der Daten gegeben?
Die Verantwortlichen sind bei der Bundesnetzagentur (Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz) zu suchen und deren Präsident – Jochen Homann – sollte über solch weitreichende Entscheidungen informiert sein oder aber auf den Verantwortlichen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deuten, dem die BNA unterstellt ist.
Range hätte mit Sigmar Gabriel oder seinen Vorgängern Rössler, Brüderle, Guttenberg … zahlreiche Ansprechpartner bei denen er hinsichtlich der NSA-Kontakte vorstellig werden könnte. Mit der Kanzlerin wird er sich nicht darüber austauschen. Verstöße gegen Art. 10 GG sind kein Ermittlungsgrund?
Die verbundenen Augen der Justitia bekommen schleichend eine andere Bedeutung.
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