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24.04.2020 , 15:58 Uhr
Plus: – keine allg. Handlungsfreiheit – keine Versammlungsfreiheit – keine Freizügigkeit/Reisefreiheit – keine Berufsfreiheit – keine Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (um nur die wichtigsten Grundrechte aufzuzählen, die im Falle einer solchen Entscheidung dauerhaft eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt wären)
zum Beitrag24.04.2020 , 15:47 Uhr
Merken Sie nicht, wo da der Denkfehler liegt? Sie vergleichen doch Äpfel und Birnen. Nein, es ist eben KEINE Naturkatastrophe wie ein Erdbeben, ein Tsunami oder ein Vulkanausbruch, weil die Zerstörungen nicht durch die Katastrophe selbst (= Ausbruch des Covid-19), sondern durch die Reaktionen der herrschenden Regierungen verursacht worden sind. Wenn ein Erdbeben Deutschland in Schutt und Asche legt, geht die Leidenszeit so lange, bis man das Wichtigste wieder ausgebaut hat. Bei Covid-19 wurde vom Menschen bewusst ein Schalter umgelegt, ohne genau zu wissen, ob man den richtigen Schalter gedrückt hat. Jetzt traut man sich nicht, ihn wieder anzuschalten, das ist das Problem. Insofern hinkt der Vergleich.
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