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26.05.2024 , 11:54 Uhr
Sie finden im Netz jede Menge Berichte von Menschen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, so wie Bewerungen von ITlern, dass es problemlos möglich war, mehrfach abzustimmen. Unabhängig davon ist eine nicht repräsentative Inernetumfrage eben nicht repräsentativ, Sie können damit nicht herausfinden, ob eine Mehrheit für oder gegen ein "Verbrennerverbot" ist (das es ja noch nicht einmal gibt). Das und die manipulative Fragestellung zeigt eben, dass es der CDU nicht um eine seriöse Diskussion oder valide Daten ging, sondern um populistische Stimmungsmache. Und genau so irreführend und populistisch ist es, sich jetzt, nachdem das ganze nach hinten los gegangen ist, als Opfer irgendwelcher Cyperkriminellen zu inszenieren.
zum Beitrag25.05.2024 , 22:53 Uhr
Was bitte schön ist an einer Onlineumfrage, die nicht mal gegen mehrfache Stimmabgabe abgesichert ist, demokratisch? Das ist ja unabhängig vom Ausgang absolut nichtssagend und unseriös. Der angebliche massenhafte Betrug ist auch erstmal nur eine Schutzbehauptung der beauftragten Firma, die anscheinend keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, um das mehrfache Abstimmen zumindest zu erschweren. Auch die Ja - Stimmen können genau so gut von einer viel kleineren Personenzahl generiert worden sein. Wäre das Resultat anders ausgefallen, wäre es der CDU mit Sicherheit völlig wurscht, wie die Stimmen zustande gekommen wären.
zum Beitrag05.02.2020 , 15:57 Uhr
Und wieder jemand aus der Law & Order Fraktion, der seine erschreckende Ahnungslosigkeit von elementaren rechtsstaatliche Prinzipien offenbart. Prozesskostenübernahme für die "unterlegene" Partei gibt es ausschließlich im Zivilrecht, d.h. wenn ich bspw. meinen Nachbarn verklage weil die Blätter von seinem Baum auf meinen Rasen geweht werden. Was auch sinnvoll ist, damit nicht einfach jede/r jede/n wegen Bagatellen zivilrechtlich verklagt und die Gerichte damit lahmlegt. Anders im Strafrecht: Hier entscheidet eine Behörde, die Staatsanwaltschaft, ob ein Fall überhaupt vor Gericht geht, d.h. ob genügend Anhaltspunkte vorliegen, um eine Straftat nachweisen zu können. Die Prozesskosten trägt, unabhängig vom Urteil, der Staat, der Angeklagte muss ggf. die Kosten für seine Verteidigung übernehmen, wenn er damit einen Anwalt seiner Wahl beauftragt (dann allerdings auch im Falle eines Freispruchs) oder die Gebühren des Pflichtverteidigers, falls er schuldig gesprochen wird.
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