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29.01.2020 , 20:28 Uhr
Eine nicht-kommerzielle Vermittlung von befruchteten Eizellen oder Embryonen, die während einer Kinderwunschbehandlung entstanden sind und die der Kinderwunschpatientin anschließend nicht eingesetzt wurden, ist in Deutschland nicht verboten.
zum Beitrag29.01.2020 , 16:26 Uhr
Auch bei der angesprochenen Konstellation, bei der zwei verheiratete Frauen ein Kind bekommen und die gebärende Frau auch die biologische Mutter ist, muss die Mit-Mutter nach aktuellem deutschen Recht das Kind als Stiefkind adoptieren, um das Sorgerecht zu erhalten. Bei gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren ist dies nicht der Fall. Wird in eine gemischtgeschlechtliche Ehe ein Kind geboren, gelten die beiden Ehepartner automatisch als Elternteile - auch bei einer Embryonenspende oder wenn das Kind z. B. auf natürlichem Wege von einem anderen Mann gezeugt wurde. Um diese Gleichstellung geht es hier. Ich sehe da im Gegensatz zu Ihnen also wohl eine "generelle Mission für mehr Gerechtigkeit".
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