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14.12.2019 , 17:52 Uhr
Aktuell nennen die sich nicht Kirchensteueramt sondern Kirchensteuerstelle und täuschen damit immerhin nicht so stark eine Staatlichkeit vor.
zum Beitrag14.12.2019 , 17:43 Uhr
"Wenn meine Eltern mich mit 6 Jahren beim Fußballverein anmelden und nie ein Austritt stattfindet, bin ich mit 18 auch selbst für die Beiträge verantwortlich."
Nein, wenn deine Eltern für dich einen Vertrag abschließen ist er "schwebend unwirksam". Seine (verbindliche) Wirksamkeit erhält er erst, wenn du ihn, volljährig, nach Aufforderung innerhalb einer Frist genehmigst. Für die Aufforderung gibt es keine Frist.
Also kann der Verein dich zwar als Mitglied behalten aber mit Volljährigkeit kannst du jederzeit kündigen. Zur Zahlung verpflichtet werden kannst du ohne Genehmigung höchstens, wenn konkludentes Handeln vorliegt z.B. Zahlung der Beiträge oder Besuche von Veranstaltungen/Trainings nur für Mitglieder.
Nichts davon ist hier der Fall, also ist der Vertrag "schwebend unwirksam" und beinhaltet somit keinerlei (u.A. Zahlungs-) Verpflichtungen.
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