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06.05.2014 , 17:37 Uhr
Der betreffende "Ralf" soll doch einfach aufstocken. Den gezahlten Kindesunterhalt kann er dann vom Einkommen abziehen lassen (§11b..Nr. 7 SGBII) und erhält seinen Bedarf und den der Kinder ergänzend vom Jobcenter. Siehe auch www.umgangskosten.de
Solange der Kindesunterhalt zu Armut per Gesetz führt, muss man die Gesetze nutzen um Armut trotz Arbeit zu beheben.
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