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23.10.2019 , 14:19 Uhr
Bezüglich des neuen Reports vom Pestizid Aktionsnetzwerk un HEAL meldet sich hier der Autor des Berichts, um auf die Falschbehauptung der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) aufmerksam zu machen, dass der Bericht Fehler enthalte. Die EFSA belegt ihre Behauptung mit 4 "Beweisen" die sämtlich falsch sind. Dazu zählt der Verweis, dass Thiachloprid bereits in Kategorie 1B eingestuft sei - das stimmt, aber nicht wegen krebserregender Wirkung, worauf der Bericht verweist. Ähnlich beim Wirkstoff Chlorpropham, der seit kurzem verboten ist, aber nicht wegen seiner krebserregenden Wirkung, wobei im Bericht nicht die Einstufung kritisiert wurde, sondern die Tatsache, dass die im Bewertungsbericht verfügbaren Informationen so mangelhaft sind, dass eine unabhängige Bewertung nicht möglich ist. So lassen sich die EFSA-"Beweise", dafür dass der Bericht Fehler enthalte, Punkt für Punkt widerlegen, was hier aus Platzgründen nicht getan wird, aber demnächst ausführlich auf der Website des Pestizid Aktionsnetzwerks nachgelesen werden kann.
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