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07.10.2019 , 15:12 Uhr
"Sollen am Ende britische Gerichte urteilen dürfen, ob eine Ablehnung einer Brexit-Verlängerung durch die EU rechtmäßig wäre?"
Das wäre m.E. nichts, was einen Bogen überspannen könnte. Tatsächlich geht mir umgekehrt seit einiger Zeit durch den Kopf, ob nicht der EuGH feststellen könnte, dass es dem europarechtlichen "effet utile"-Grundsatz widerspricht, Erklärungen von Johnson als bindend zu akzeptieren, da Johnson überhaupt kein Recht akzeptiert und damit dem Noch-EU-Mitglied UK wie der Union maximalen Schaden zufügt. Das kann nicht im Sinne der EU-Verträge sein.
Insoweit: Johnson kündigt an Recht, zu brechen. Die Politik versagt dabei, Recht zu schaffen. Der gesamte Brexit-Vorgang wirkt im Recht. Es wäre in dieser verfahrenen Situation vollkommen schlüssig, dass Gerichten die Aufgabe zukommt, bestimmte rechtliche Grenzen zu ziehen und erzwingen zu lassen. Denn so jemand wie Johnson ungehindert Unrecht verüben zu lassen, wird die Rechtsstaatlichkeit Europaweit beschädigen.
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