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20.08.2019 , 03:27 Uhr
Bei den ganzen Diskussionen fehlt ein entscheidender Aspekt den vor allem viele Jugendämter vergessen haben, und zwar es gibt kein Recht auf bestmögliche Förderung der Fähigkeiten eines Kindes! Das sollten wir alle nicht vergessen!! Die meisten die dies Ignorieren, die sich Anmuten alleine zu wissen was für Kinder gut ist haben keine eigenen Kinder. Dies ist auch in unserem Grundgesetz verankert. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar dar: Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ). Noch deutlicher wird es bei den Kriterien der Inobhutnahme: Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ). Zum Abschluss noch etwas zu dem Thema Pflegeeltern, Pflegekinder sind kein Adoption Ersatz! Pflegekinder haben Eltern und es sollte eure oberste bemühen sein das eure Pfleglinge dort schnellstmöglich wieder hin können. Es sind nicht eure Kinder vergesst das nie! Gruß
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