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04.07.2019 , 10:22 Uhr
Vielleicht nochmals zum Hintergrund: Der EU Vertrag sieht den Vorschlag des Rates der Staats- und Regierungschefs unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Parlamentswahl vor (Art. 17 Abs. 7). Von einem "Spitzenkandidatenmodell" steht dort nichts. Die EU ist ein Staatenbund. Keine parlamentarische Demokratie. Wer ein "Spitzenkandidatenmodell" möchte, sollte die grundlegende Verfassung der EU ändern - nicht aber Bedingungen aufstellen, die das Modell der EU so nicht vorsehen. "Undemokratisch" handelte hier nicht der Rat.
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