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28.06.2019 , 11:36 Uhr
Das sollte der TAZ und dem Autor aber doch nicht entgangen sein.
Zitat :
Das Verwaltungsgericht Köln sieht keine rechtliche Verpflichtung für eine Garantie zum Erhalt des Hambacher Forsts oder den Stopp des Braunkohletagebaus. Das sagte der Vorsitzende Richter Holger Maurer. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle, hieß es zur Begründung des Urteils.
Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und einem Gericht nicht anstehe. Das Verwaltungsgericht wies insgesamt drei Klagen des Umweltverbands BUND gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab.
www.spiegel.de/......orst-gericht-lehnt...
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