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06.06.2019 , 11:08 Uhr
Sollen künftig Krankenkassen vorgeburtliche Bluttests bezahlen?
Diese und viele andere Fragen kommen durch eine Debatte zum Thema „vorgeburtliche Bluttests“ im Bundestag diesen Jahres auf. Durch die Erkennung von Trisomie 21 bei einer Schwangeren, wird häufig die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs getroffen, bzw. in Erwägung gezogen. Bei dieser Debatte besprach der Bundestag unter anderem diese ethische Fragestellungen. Grund zu dieser Debatte, war das Erlauben des vorgeburtlichen Bluttests. Dieser gibt verlässliche Hinweise auf Trisomie 21, wodurch das Kind Downsyndrom habe.
Doch was ist überhaupt Downsyndrom? Dem Downsyndrom liegt eine Doppelung des Chromosoms 21 in jeder Zelle des Kindes zugrunde. Dieses ergibt eine insgesamte Chromososmenanzahl von 47, anstatt der vorgesehenen 46.
Durch einen vorgeburtlichen Bluttest kann diese Doppelung erkannt werden. Damit stehen der schwangeren Frau viele Möglichkeiten offen, unter anderem besteht die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Der Kommentar von Patricia Hecht plädiert für das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einer solchen Situation. Das Selbstbestimmungsrecht ist „das Recht des Einzelnen oder von Gruppen, die eigenen Angelegenheiten frei und eigenverantwortliche zu gestalten“. (Quelle: www.bpb.de/nachsch...tbestimmungsrecht) Somit könnte sich die Schwangere gegen das Kind mit Downsyndrom entscheiden. Im Kommentar werden die Probleme eines Lebens mit Downsyndrom für das Kind selbst, aber auch für die Familie genannt, welche unter anderem Diskriminierung und Ausgrenzung. Doch nennt sie nicht nur Probleme, die nach einer Entscheidung für das Kind mit Downsyndrom auftreten können, sondern auch Probleme, die nach einem Schwangerschaftsabbruch auftreten könne. Solche Probleme, können z.B. Vorbehalte und Vorwürfe anderer Leute an die Schwangere. Das Thema Abtreibung, bzw. Schwangerschaftsabbruch ist stark umstritten. Es gibt viele Ansichten, die sowohl die Gründ
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