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20.03.2019 , 02:41 Uhr
Eine andere Möglichkeit dürfte eine Legaldefinition von. "Mietwohnung", oder ganz allgemein "Wohnraum" in der Landesbauordnung sein. Die ist auf jeden Fall Landesrecht. Man definiert z.B. ,,Eine Wohnung ist ein für Wohnzwecke hergerichteter umbauter Raum, der zu einem Preis von nicht mehr als XX € pro qm vermietet wird [alternernativ: wert ist]. Eine Immobilie die teurer vermietet oder verkauft würde, würde dann automatisch die Eigenschaft als Wohngebäude verlieren. -Was die Preise dann unterhalb dieser Grenze halten würde, - da sie ja anderenfalls gar nicht mehr nutzbar wäre.
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