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01.03.2019 , 11:15 Uhr
Der BFH hat nach der Abgabenordnung geurteil. Die ist so alt, das nun jede Bürgerinitiative, jede Initiative im Bildungsbereich, die sich für Demokratieförderung einsetzt, bedroht ist die Gemeinnützigkeit zu verlieren, wenn sie sich öffentlich äußert. Seit 1998 steht die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in den Koalitionsverträgen. Bis auf kosmetische Änderungen ist nichts passiert. Und jetzt werfen CDU- Politiker den Vereinen und Stiftungen vor, sie seien " nicht demokratisch legitimiert und nicht transparent. Dabei sind Vereine urdemokratisch organisiert und die Politik hätte schon längst ein Transparenzgebot erlassen können. Gemeinnützige müssen nämlich bis jetzt keine Zahlen offen legen. Wo bleiben denn die Gesetzesinitiativen den Punkt Menschenrechte in die AO aufzunehmen oder ein öffentlich zugängliches Vereinsregister mit Transparenzpflichten einzuführen oder eine statistische Auswertung der Spenden in Deutschland zuzulassen? Nein der Ball liegt bei der Politik, die hier versagt und nun auch noch die alte AO nutzen kann um kritische Stimmen zu stoppen. Die CDU beschädigt damit das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland, nur weil sie den Diskurs scheut. Traurig für unsere Demokratie. Übrigens in dem Bereich arbeiten 3,8 Millionen Menschen in Deutschland und 30 % der Deutschen engagieren sich ehrenamtlich. Das wäre es doch wert sich dafür einzusetzem.
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