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28.03.2019 , 15:09 Uhr
Ich bin seit mehr als zehn Jahren mit dieser Problematik als Betroffener befasst. Meine derzeitigen Abzüge vom sogenannten Existenzminimum (es gibt deren vier in DE in unterschiedlicher Höhe, das des SGB-II ist das im Betrag niedrigste) belaufen sich auf 130 Euro - pro Monat, so dass ich mit rund 200 Euro für alles ausser Fixkosten klar kommen muss.
Infolge der weniger als schwammigen, lückenhaften, juristischen Formulierungen im SGB-II insbesondere wird die horizontale Gewaltenteilung unserer FDGO in praxi aufgehoben - die vertikale durch die Teilung bis in die Optionskommunen der JC. Das spaltet die Gesellschaft, führt zu Subkulturen und bedroht die angedachte Demokratie hier nachhaltig.
Die Auslegung, Anpassung und Durchführung der im jeweiligen Ermessen liegenden Zwangsmassnahmen unterliegen damit keinerlei parlamentarischer Kontrolle. So ist nach den Rechtsgrundsätzen in dubio pro reo (Zwangsmassnahmen sind solange zu unterlassen, bis die Schuldhaftigkeit bewiesen ist) und dem bilateralen Prinzip (Wo sind meine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der Bundesagentur/der Kommune, weil sie mich nicht in für mich wertschöpfende Beschäftigung bringt?) schon lange dahin.
Ein kooperatives Miteinander kann so nicht gewünscht sein.
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