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04.02.2019 , 08:49 Uhr
Das Volksbegehren kann nur ein einziges Gesetz ändern. Dass jeder selbst etwas tun muss, ist doch unbestritten, kann aber nicht auch noch Gegenstand des Begeherens sein und ist auch kein Grund gegen das Volksbegehren zu sein.
zum Beitrag04.02.2019 , 08:47 Uhr
Doch wir müssen nachträglich versuchen zu schützen und zu regenerieren, da ganze Ökosysteme bedroht sind, deren Zusammenbrechen auf jeden Fall die Menschheit bedrohen, wenn das Artensterben ungebremst weitergeht.
zum Beitrag04.02.2019 , 08:45 Uhr
Es sterben nicht nur Insekten. Sie sind auf einem untere Level des Ökosystems. Es sterben auch Vögel und Pflanzenarten verschwinden nicht nur in Bayern. Der Artenschwund ist ein weltweites Problem und wird von einigen Wissenschaftlern noch ernster als der Klimawandel eingestuft. Dabei sind zwar noch nicht alle Faktoren erforscht, jedoch hat die intensive Agrarindustrie und Pestizide einen entscheidenen Anteil daran. In einem Volksbegehren kann auch nur ein Gesetz geändert werden (Kopplungsverbot) - es geht jetzt um das Naturschutzgesetz.
zum Beitrag04.02.2019 , 08:41 Uhr
Es wird weiterhin Ausnahmeregeln geben, wie jetzt auch, dann kann das Walzen später erfolgen. Und es stimmt nicht, dass freiwillige Leistungen nicht mehr honoriert werden, das steht so nicht im Vobe und ist auch keine Folge. Außerdem werden viele Bio-Lebensmittel importiert. Der Staat kann zudem Einkäufer sein - und ist z.B. auch mit den Staatsforsten selbst angesprochen.
zum Beitrag