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30.01.2019 , 10:27 Uhr
Hallo,
ich finde es gut, dass dieses Thema weiter verfolgt wird, allerdings fehlen die wichtigen Infos. Warum soll denn dieses Gutachten dazu führen, dass Investoren nicht in die Gesetzgebung eingreifen können?
Es war immer klar, dass Investoren nur Schadensersatz einklagen können und keine Gesetzesveränderungen verlangen können. Die Befürchtung war, dass durch die Schadensersatzansprüche indirekt Druck auf die Gesetzgeber ausgeübt wird, Reformen nicht anzugehen oder Gesetze je nachdem Gesetze zu erlassen oder zu ändern.
Ist diese Sorge nun nicht mehr begründet? Warum nicht? Sind die Schadensersatzansprüche laut Gutachten gedeckelt oder können gar wegen geänderte Gesetze nicht eingeklagt werden? Das wären die wichtigen Infos. Alles andere ist nice to know aber in der Sache nichts neues...
Beste Grüße Tobias
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