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27.11.2018 , 11:47 Uhr
Wer begreift was er liest, kommt nicht an der Erkenntnis vorbei, das es sich um einen Blankovertrag, einen Freibrief mit klarem Ziel handelt. Es ist von "Verpflichtung" die Rede. Der Pakt ist eine Absichtserklärung zwischen juristischen Personen. Damit ist er entgegen der Behauptung, er sein unverbindlich, respektive nur für andere Staaten verbindlich, zu 100% verbindlich. Dieser Link führt zu einer juristischen Erklärung von Begriffen wie "verpflichten sich", "Verpflichtung", "Absichtserklärung", unsw. www.juraindividuel...e-und-zusicherung/
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