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30.11.2018 , 00:05 Uhr
Was hast du bezüglich des im Grundgesetz verankerten Konzept der Resozialisierung nicht verstanden? Ein Soldat, der seine Dienstpflicht am Vaterland verletzt, in dem er wissentlich Kameraden bei der Ausübung von Vergehen deckt, hat im Bundestag nichts verloren, nicht mal als Toilettendienst.
zum Beitrag20.11.2018 , 13:12 Uhr
Spaß beiseite, hier geht es explizit um Art. 5 im Grundgesetz - Die Freiheit der Kunst, Forschung und der Lehre, außerdem der gesetzlich gesicherte Auftrag, Meinungspluralität zu schaffen - Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst unlängst in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt. Es ist wohl bekannt dass es bei der hier besprochene, im Nachhinein zensierte, Unterhaltungssendung um pure Fiktion handelt, demnach eindeutig Kunst. Wer sich hier brüskiert fühlt, kann nicht imstande sein, sich sachlich in einem wichtigen Diskurs zu verhalten. Hier geht es in der Sache um das Grundrecht, die Meinung frei äußern zu können und nicht zu veräußern. Zu aller letzt ist der Aufkleber auf dem Laptop und sonstige Plakate linkstendenziösen Inhalts bei der Polizei der eigentliche Witz.
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