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13.11.2018 , 14:40 Uhr
Vereinfacht zusammengefasst:
Bosnien und Herzegowina ist ein Vielvölkerstaat, bestehend aus drei staatstragenden Bevölkerungsgruppen der Bosniaken, Serben und Kroaten. Andere Beispiele dafür wären Belgien oder die Schweiz. Im Gegensatz dazu sind nationale Staaten wie Deutschland oder Frankreich. Die verfassungsmäßig vorgeschrieben Gleichberechtigung der Völker findet auch in dem dreiköpfigem Präsidium des Landes statt, dass aus drei, von der jeweiligen Bevölkerungsgruppe gewählten, Vertretern besteht. Dies ist in dem Daytoner Friedensvertrag verankert. Das Prinzip der Gleichberechtigung der konstituierenden Völker äußert sich in der Möglichkeit, dass jede Bevölkerungsgruppe ihre politischen Vertreter selbst wählen kann. Diese Möglichkeit wurde den zahlenmäßig unterlegenen Kroaten zum dritten Mal durch die mehrheitlichen Bosniaken, die sich – anders als die Serben – einen Landesteil (Föderation) teilen, genommen, indem sie den Kroaten ihren Präsidentschaftskandidaten (Zeljko Komsic) mit ihren Stimmen auferlegt haben. Damit wurde in Mitten von Europa – und gegen den Daytoner Friedensvertrag, sowie gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtes (Fall Ljubic) – ein kleineres Volk durch einen größeren politisch entmündigt. Der den Kroaten oktroyierte Kandidat Zeljko Komsic ist keineswegs ein „links-liberaler“, sondern ein Populist, der die bosniakischen Dominanzwünsche bedient. Sein Wahlkampf war äußerst aggressiv, populistisch und gegenüber Kroaten verachtend. Das Land Kroatien, als eine Mitunterzeichnerin des Daytoner Friedensvertrages, hat die Pflicht und das Recht, für die Stabilität von Bosnien und Herzegowina zu sorgen. Die Bosniaken sehen durch das Lenken der Aufmerksamkeit Kroatiens auf dieses Problem ihre Dominanz gefährdet und versuchen mit einer Schmutzkampagne, in der die Kroaten als „nationalistisch“ und „rechts“ betitelt werden, dem entgegenzukommen. Ihr Bericht ist ein Teil davon. Eine objektive und mit Kenntnis fundierte Berichterstattung sieht anders aus.
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