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19.10.2018 , 20:58 Uhr
Ich hoffe Geschichte wird sich nicht wiederholen. Schon damals haben die Rechten erst die deutsche Kultur wie das Bauhaus vernichtet und im Anschluss auch Menschen. Viele jüdische Architekten haben damals die ihre Ausbildung am Bauhaus erhalten. Heute knickt man scheinbar noch viel schneller vor rechten Drohungen ein, zumindest in einigen Bundesländern. Das lässt nichts Gutes hoffen.
zum Beitrag18.10.2018 , 12:00 Uhr
Rassistische Diskriminierung ist auch für den strengsten Rechtspositivisten in Deutschland ein Verbrechen. Es gibt davon abgesehen eine ganze Menge an Mechanismen, die Ihnen das Leben zerstören können, ohne dass Sie auf der Straße zusammengeschlagen werden. Sogar ohne die nachweisbare Verletzung einer aktuellen Strafnorm. Ein rassistische Haltung von einer rassistischen Praxis abzukoppeln ist weltfremd. Rassismus ist deshalb keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
zum Beitrag11.10.2018 , 13:07 Uhr
Ziviler Ungehorsam ist GG-konform (siehe oben). Staatsanwaltschaften ermitteln nach Legalitätsprinzip auch ohne Anzeigen. Das ist nicht bedenklich, sondern Teil des Rechtssystems.
zum Beitrag11.10.2018 , 13:04 Uhr
Ich möchte hier nicht genauer auf die recht komplizierten rechtlichen Hintergrund eingehen. Ziviler Ungehorsam ist allerdings vom Grundgesetz gedeckt. Thierse bewegt sich hier innerhalb des rechtlichen Rahmens. Entscheidet man sich dafür an Aktionen des zivilen Ungehorsam ist das Vorgehen von Thierse sogar ein Vorbild. Er setzt sich und lässt sich wegtragen. Er leistet weiter keinen Widerstand. Jeder Jurist würde diese Vorgehen empfehlen.
Die legale Übertretung einer Regel im Falle des zivilen Ungehorsam, ist ein enorm hoher gesellschaftlicher Fortschritt. Wir sollten ihn wie das Bundesverfassungsgericht schützen.
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