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27.09.2020 , 15:01 Uhr
Das Problem bei so einem Störsender ist, dass der Störsender auf den normalen Mobilfunkfrequenzen sendet, die eigentlich den Netzbetreibern gehören. D. h. es wird nicht nur das Mobilfunknetz in der JVA und in der Nähe gestört, sondern es ist i. d. R. auch illegal. Eine JVA, die eigenmächtig Störsender installiert, würde sehr schnell dann Ärger mit der Bundesnetzagentur bekommen, die das Gerät dann stilllegt, konfisziert und ein Bußgeld verhängt.
Um einen Störsender legal zu betreiben, bedarf es einer aufwendigen Abstimmung mit allen Netzbetreibern und der BNetzA; Außerdem kann man nicht einfach einen einzelnen, besonders starken Störsender in der Mitte der JVA installieren, sondern es müssen mehrere Kleine sein, bei denen dann auch genau darauf geachtet werden muss, dass außerhalb der JVA keine Probleme auftreten.
Ein paar Artikel für nähere Information: www.heise.de/newst...sender-894590.html www.heise.de/newst...rfolg-1066539.html
zum Beitrag08.10.2018 , 03:31 Uhr
Mit den freien Schulen gibt es drei grundsätzliche Probleme:
1) Nicht alle freien Schulen sind gut. Es gibt unter den freien Schulen auch schlechte Institutionen, wo die Schüler dann genauso unglücklich sind wie in der staatlichen Schule.
2) Die bestehenden freien Schulen sind oft nicht in der Lage, die Nachfrage zu befriedigen. Meist gibt es lange Wartelisten, wo man nur Aussicht auf einen Schulplatz hat, wenn die Bewerbung mit 5 Jahren Vorlauf eingereicht wird.
3) Dann wäre als drittes Problem noch die Schulaufsicht zu sehen, die ihre Aufgabe darin sieht, 1. das Angebot an freien Schulen möglichst gering zu halten und 2. dafür zu sorgen, dass in den freien Schulen nicht die pädagogischen Vorstellungen des jeweiligen Schulträgers, sondern die der Schulaufsicht verwirklicht werden. In der Praxis bedeutet das dann, dass viele Schulgründungsinitiativen ausgebremst und schikaniert werden.
(Ich kenne einen Extremfall, da ist ein Mitarbeiter vom Bezirk Oberbayern einfach so in eine freie Schule marschiert, hat dort massiv den Unterricht gestört und Schüler derart runtergemacht, dass diese z. T. einen Nervenzusammenbruch bekommen haben. Hinterher hat er dann behauptet, das Ganze sei eine „unangekündigte Inspektion“ gewesen und die Schule wurde aufgrund des übergriffigen Verhaltens des Behördenmitarbeits geschlossen. Es folgten dann mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden, die aber nicht bearbeitet wurden, woraufhin die Schulversammlung dann dem Behördenmitarbeiter ein Hausverbot erteilte.)
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