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29.08.2018 , 11:28 Uhr
Du hattest einen schlechten Lehrer. Unabhängig von der Farbe des Asphalts, darf man nur dann in den Schutzstreifen einfahren, wenn es aus verkehrstechnischer Sicht notwendig ist, z.B. weil die Straße bei Gegenverkehr zu schmal ist oder weil eine Verkehrsinsel kommt. Dabei muss man auf Fahrradfahrer achten und ggf. warten. Vgl. StVO unten. Die meisten Fahrer ignorieren leider die gepinselten Radwege. Deshalb sollte man sich als Radfahrer nicht darauf verlassen. Liegt vielleicht auch am solchen Fahrlehrern :/
Aus Anlage 3 zu § 42 Absatz 2: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."
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