Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
17.07.2018 , 00:16 Uhr
Nach deutschem Recht kann niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm die Todesstrafe droht. Das gilt auch für die USA. Das Empfängerland muss vor der Auslieferung (oder Abschiebung) ausdrücklich auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten, um eine Auslieferung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt auch für Folter und auch im Falle von Abschiebungen. Und das ist auch gut und richtig so!
zum Beitrag