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22.03.2021 , 08:29 Uhr
Das mit dem Führungszeugnis ist so nicht ganz richtig. Ich weiß imText ist es eine Zitat, aber auch ein Zitat, dass etwas falsches bzw. missverständliches sagt müsste eingeordnet werden mMn: Frau Oetken sagt:
"Mit leichter bis mittelschwerer Kinderpornografie können Täter zehn- bis zwölfmal vor Gericht landen, ohne dass sie auch nur einen Eintrag ins Führungszeugnis davontragen – oder persönlich vor Gericht erscheinen müssen"
Das mit dem "nicht vor Gericht erscheinen" halte ich für unwahrscheinlich, aber zumindest theoretisch möglich. Das mit dem Führungzeugnis ist aber jedenfalls missverständlich: Auch schon ein einmaliger Besitz von Kinderpornografie oder ähnliche Straftaten tauchen im erweiterten Führungszeugnis auf, welches immer vorgelegt werden muss um Erzieher, Jugendbetreuer etc. werden zu können.
zum Beitrag25.06.2018 , 10:37 Uhr
In dem Artikel werden das Leistungsschutzrecht und die Upload Filter etwas vermischt. Beide sind auf ihre art sehr problematisch.
Es wird meiner Meinung nach auch nicht genug herausgearbeitet, dass die Bundesregierung zwar offiziell gegen Uploadfilter ist (u.a. auch im Koalitionsvertrag übrigens) die von CDU und CSU kommenden Abgeordneten der EVP hintenrum nicht nur das Leistungsschutzrecht, sondern auch die Uploadfilter vorantreiben.
Den Aspekt, den mein Vorkommentator anspricht finde ich auch vernachlässigt in fast allen Artikeln die sich mit dem Thema beschäftigen.
Sowohl das Leistungsschutzrecht, als auch Uploadfilter betreffen nicht nur Google u. Facebook sondern auch andere Plattformen und auch halbprivate Blogs.
Hier wird das nächste EU-Monster von deutschen Politikern geschaffen.
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