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17.11.2022 , 22:11 Uhr
Es macht das Gerücht die Runde, der Zirkus wolle Robby ausstopfen lassen, um ihn in seiner schwarz-weißen Livree weiter ausstellen und mit ihm Geschäft machen zu können. Ich kann's mir eigentlich nicht vorstellen, aber wer weiß schon, auf welch perverse Idee Tierausbeuter aus Zirkussen und Zoos nicht alles kommen. Auch "Publikumsliebling" Knut aus dem Berliner Zoo wurde seinerzeit ausgestopft und wird bis heute zur Schau gestellt... www.spiegel.de/pan...ellt-a-883746.html
zum Beitrag14.06.2018 , 15:36 Uhr
Das OLG Naumburg hat kürzlich einen Freispruch von Tierschutzaktivisten bestätigt, die in einen Stall eingedrungen waren und eklatante Verstöße gegen das TierSchG dokumentiert hatten: der begangene Hausfriedensbruch sei aus § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) durch das höherwertige Interesse, die Tiere zu schützen, gerechtfertigt. (§ 34 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.") Selbst mit einem von der FDP und CDU-Klöckner favorisierten neuen Straftatbestand für "Stalleinbruch" würde ein Freispruch wie der in Naumburg nicht verhindert werden können, da der rechtfertigende Notstand als allgemeine Rechtsnorm weiter Gültigkeit hätte. Sollte diese Rechtsnorm (im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Massentierhalter) ausgehebelt werden, würde das in der Tat die "Axt an den Rechtsstaat" legen, wie FDP-Hocke so schön formuliert.
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