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18.04.2018 , 01:57 Uhr
Für die Unterbringung der Bewohner müsste doch der Hausbesitzer zuständig sein!
Wenn eine Wohnung, bspw. durch Baumaßnahmen, unbewohnbar wird, dann muss doch auch der Vermieter Umsetzwohnungen stellen, oder im Zweifelsfall auch Hotelzimmer. Das hat nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun, sondern mit dem Mietvertrag.
Das muss doch in diesem Fall auch so sein!
Also warum werden die Bewohner vom Bezirk nicht erstmal in Hotelzimmern untergebracht, die dem Hausbesitzer in Rechnung gestellt werden?? Bis dieser Abhilfe schafft.
Wenn man so einen verantwortungslosen Hausbesitzer schon nicht enteignet, dann doch wenigstens zur Kasse bitten!
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