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04.01.2021 , 13:36 Uhr
Eine gute Nachricht, die allerdinggs noch nicht so recht einzuordnen ist. Die USA haben also Berufung angekündigt, keine Überraschung. Doch wie steht es mit der wichtigen, aber im TAZ-Bericht leider nicht erwähnten Anordnung der Richterin, Julian Assange freizulassen? (Zeile 410. "Ich ordne die Entlastung von Julian Paul Assange gemäß § 91 Abs. 3 EA 2003 an.") Gilt das sofort oder wird das durch die angekündigte Berufung gehemmt? Könnte das bitte noch recherchiert und ergänzt werden? Danke!
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