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22.03.2018 , 00:01 Uhr
Wunderbarer Artikel mit Witz & Charme zu einem wenig lustigen Thema.
zum Beitrag14.03.2018 , 20:19 Uhr
Das ist nicht "vielleicht sogar gut für die Gesellschaft" sondern Ausdruck einer rückständigen patriarchalen Gesellschaftsstruktur. Wieso soll es Ärzt*innen nicht erlaubt sein für eine straffreie Handlung Informationen öffentlich zu machen? Es ist ja nicht nur so, dass die Ärzt*innen welche einen Abbruch durchführen nicht nur keine "Werbung" dafür machen dürfen, wobei der Begriff Werbung hier völlig fehl am Platze ist, sondern dass sie nicht einmal öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie den Abbruch überhaupt anbieten. Sicherlich gibt es informierte Frauenärzt*innen welche an Kolleg*innen oder Fachberatungsstellen vermitteln können, aber prinzipiell gibt es viel zu wenig Stellen die einen Abbruch letztendlich durchführen. Sich selbst darüber informieren zu können, bzw. die Veröffentlichung, dass Abbrüche von diversen Ärzt*innen durchgeführt werden, würde Frauen* Macht geben. Und das scheint nicht im Interesse dieser Gesellschaft zu sein. "Stabile" Regierung hin oder her. Die Entscheidung den Paragraphen 219a nicht zu ändern hat auch eine Wirkung auf diese Gesellschaft. Und diese zeugt nicht von feministischer Aufgeklärtheit, sondern von Patriarchalen Strukturen.
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