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22.02.2019 , 17:45 Uhr
Danke an den Autor für den ausgewogenen Artikel.
Dennoch möchte ich einen Kritikpunkt anführen: Das ständige Gleichsetzen der Kritiker des örR und/oder des (unsozialen) Rundfunkbeitrags mit rechten Strukturen ist ein kardinaler Fehler zahlreicher Journalisten. Auch hier handelt es sich um eine Art Framing, welches die Realität sicher nicht widerspiegelt, sie vielmehr vernebelt und Denkverbote induziert.
Es existieren zahlreiche valide Kritikpunkte am heutigen System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese werden von Kritikern aller politischer Couleur angebracht, auch linker Strukturen (siehe u.a. publikumskonferenz.de, nachdenkseiten.de, die "Aufstehen"-Bewegung,...). Ein derartiges "Schubladen-Denken" kann einer so dringend notwendigen Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die ohne Denkverbote in der breiten Öffentlichkeit geführt werden sollte/müsste, nur hinderlich sein.
zum Beitrag07.03.2018 , 12:30 Uhr
"Es ist zunächst nur ein einmaliger Abgleich – wenn auch streng genommen zum zweiten Mal"
Verharmlosung rechtswidriger Praktiken? oder wie möchte man so etwas nennen?
Dass der Autor des Artikels Herr Bouhs für den NDR arbeitet (u.a. Medienmagazin ZAPP) sollte man vielleicht transparent machen.
Aber so ist es handelt es sich um ÖRR-PR unter dem Deckmantel des Journalismus.
Zum erneuten (neben den regelmässig stattfindenden Datenübertragungen der Einwohnermeldeämter an den Beitragsservice bei An-/Ab-/Ummeldung), somit also zweiten Meldebestandsabgleichs folgend die Aussage der Berliner Beauftragten für Datenschutz in ihrem Jahresbericht 2015 (abzurufen unter http://www.datenschutz-berlin.de/, S 176 ff.):
Zitat: "Entgegen unserer Empfehlung hat der Regierende Bürgermeister dem Änderungsentwurf zwischenzeitlich zugestimmt. Geplant ist, dass der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den einzelnen Bundesländern 2016 ratifiziert und im Oktober bzw. Januar 2017 in Kraft tritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesparlamente die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst nehmen und die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nur verabschieden, wenn auf den erneuten Meldedatenabgleich verzichtet wird.
Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist."
zum Beitrag07.03.2018 , 12:10 Uhr
"Es ist zunächst nur ein einmaliger Abgleich – wenn auch streng genommen zum zweiten Mal"
etwas anderes war von einem "örR-PR-Journalisten" wohl nicht zu erwarten.
Herr Bouhs arbeitet schliesslich auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Zapp, zahlreiche Beiträge auf den online-Auftritten insbesondere des NDR).
Mit Journalismus hat dies nichts mehr zu tun.
Man erinnere sich u.a. an die Warnung der Berliner Datenschutzbeauftragten in ihrem Bericht von 2015 (abzurufen unter http://www.datenschutz-berlin.de/):
Zitat (S.176 ff.):
Dieser sog. Meldedatenabgleich (Anmerkung: es ist der erste Datenabgleich von 2013 gemeint) wurde von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisch gesehen.
Ihre Bedenken konnten – wenn überhaupt – nur deshalb zurückgestellt werden, weil im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag explizit geregelt wurde, dass es sich um einen einmaligen Abgleich handeln soll.
Demgegenüber sieht die Neufassung des Staatsvertrags einen „weiteren Abgleich“ der Meldedaten vor und stößt damit auf tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
zum Beitrag