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03.01.2024 , 06:10 Uhr
Das „Nein“ in dem Artikel auf die Frage, ob eine komplette Streichung der Regelleistungen verfassungswidrig ist, ist aus m. S. vereinfachend und bezieht die zu berücksichtigenden rechtlichen Aspekte nur unzureichend ein. Bei Fachtagungen sowie Diskussionen, auch unter Teilnahme von Mitarbeiter*innen des BAMS wurde deutlich, dass eine verfassungskonforme Ausgestaltung einer vollständigen Leistungseinstellung, oder wie in diesem angestrebten Fall der Regelleistungsstreichung, unter der Gesamtwürdigung des Urteils vom 05. November kaum verfassungskonform zu realisieren ist. Es ist daher eher vom Gesetzgeber ein verfassungsrechtliches Experiment, wie weit er gehen kann, wenn die vorgeschlagene Änderung des Referentenentwurfs tatsächlich so in das SGB II übergehenden sollte. Es wäre m.E. sehr wichtig, wenn Sie bei der Auslegung eines so komplexen und wichtigen Themas den Gesamtkontext des Urteils – also auch die Entstehung der Entscheidung – berücksichtigen, als auch die sich darauf beziehenden Punkte vollständig einbeziehen. Es steht bspw. in der RN 209 des Urteils des BverfG vom 05. November 2019: „….Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert…“ Es geht also beim Urteil des BverfG u.a. eher nicht nur um die Zumutbarkeit gem. § 10 SGB II, sondern auch um eine tatsächlich existenzsichernde Arbeit. Aus den Drucksachen des Referentenentwurfs wird deutlich, dass die Überwindung der Hilfebedürftigkeit ein Thema war und zunächst unberücksichtigt geblieben ist. Wie bereits oben geschrieben, ist das Thema ist sehr komplex...
zum Beitrag14.01.2018 , 10:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich drückt sich in dem Beitrag genau die mutlose Haltung aus, die in den letzten Jahrzenten sowohl national als auch international zu den heutigen Verhältnissen geführt hat. Auf nationaler Ebene z. b. Hartz IV mit den entsprechenden repressiven Mechanismen und sozialen Entwicklungen für den davon betroffenen Personenkreis oder die ungleiche Vermögenbildung in Deutschland. Auf internationaler Eben das Mantra des absoluten Marktes mit entsprechenden sozialen Härten für die Bevölkerungen die z.B. in den EU-Ländern – ganz zu schweigen von der globalen Betrachtung – vom Wirtschaftswachstum nichts erleben bzw. ihn im Niedrigleglohnsektor des jeweiligen Landes erleben.
Die Einschätzungen in dem Beitrag sind Mutmaßungen und müssten alle im Konjunktiv stehen. Niemand weiß in welche Richtung es sich entwickelt hätte, wenn sich Varoufakis durchgesetzt hätte – weder die eine noch die andere Seite. Man hätte sehen müssen wohin es gegangen wäre. Worum es aber auf jeden Fall ging und hier ist kein Konjunktiv zu verwenden, war die Machtfrage in welche Richtung es überhaupt gehen könnte und dies ist fürs erste geklärt (und wir reden hier über eine „Alternative“, die sich nicht völlig außerhalb des herrschenden ökonomischen Denkens bewegt, sondern in ihrem Rahmen). Und gerade durch die Mutlosigkeit von Teilen der Tsiprasregierung – die sich m.E. eben auch in dem Kommentar ausdrückt und auch in Teilen bei den sogenannten Alternativen zu beobachten ist - ist diese Frage zuerst zugunsten der Vertreter des absoluten Marktes entschieden worden, mit einer entsprechenden gesellschaftlichen Wirklicht für einen nicht unerheblichen Teil der griechischen aber auch europäischen Gesellschaften.
In Anlehnung an Kurt Marti würde ich auch fragen, wenn wir alle sagen würden, wohin kämen wir wenn wir gingen und keiner ginge um zu sehen wohin wir kämen wenn wir gingen…
MfG
G. Margaritis
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