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02.01.2018 , 22:11 Uhr
Natürlich ist es wichtig, beide Seiten zu hören - unvoreingenommen.
Dazu gehört auch sprachliche Klarheit. Die Begriffe Täter und Opfer geben vor, ein klarer Fall liege vor und ein entsprechendes Urteil ist bereits gefällt.
Bis dahin sollten wir in einem Rechtsstaat auf Begriffe wie Angeklagte_r, Zeuge_in, Anzeigende_r etc. zurückgreifen.
zum Beitrag02.01.2018 , 21:02 Uhr
Wie man in Bezug auf Vergehen, die meistens ohne Zeugen passieren, gesellschaftlich eine Lösung findet, ist eine große Frage unserer Zeit.
Zwei Wege gehen aber definitiv nicht: ignorieren, kleineren, ausblenden ist der eine ungangbare Weg, der den Opfern nicht gerecht wird.
Der zweite unmögliche Weg ist die Ausblendung der Unschuldsvermutung und des Rechtsstaatsprinzips. Ohne Verurteilung haben wir keine Opfer oder Täter, sondern Verdächtige und Zeugen. Hier habe ich derzeit das Gefühl, dass die #metoo Bewegung des Rechtsstaat genauso gefährdet, wie es Rechtspopulisten tun: nämlich ihn in den De Nest der eigenen Sache stellen und dabei seine Pprizipen verraten.
zum Beitrag