Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
06.12.2017 , 10:35 Uhr
Also zum einen ist es falsch die Menschen, die abgeschoben werden, pauschal als Gefährder zu bezeichnen. Mir geht es aber um etwas anderes: In diesem Land existiert keine Todesstrafe, d.h. doch wohl, dass jeder Mensch, auch der, der gegen bestehende Gesetze verstößt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Und dies wird mit den Abschiebungen verletzt. Man kann keine Menschen in ein Kriegsgebiet abschieben. Das gilt ohne Ausnahme für alle Menschen. Punktum.
zum Beitrag04.12.2017 , 22:39 Uhr
Immer wieder interessant, wenn sich Grüne auf Bundesebene gegen Abschiebungen nach Afghanistan aussprechen, auf Länderebene - wie in Hamburg - genau das Gegenteil tun. Wer soll Euch noch glauben?
Noch ein Wort zur Abschiebung von sogenannten Straftätern: Zum einen werden hier alle Menschen unterschiedslos als Straftäter benannt, auch wenn es sich nur um ein Vergehen handelt. Was aber viel wichtiger ist: Seit wann haben "Straftäter" keinen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit mehr? Wo sind wir eigentlich hingekommen, dass da kein Widerspruch laut wird?
zum Beitrag