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21.11.2017 , 17:54 Uhr
Es sollte aber nicht vergessen werden, dass sich Prof. Rauscher als Beamter zur Neutralität verpflichtet hat. Gerade mit dem Hintergrund, dass er als Hochschullehrer einen Bildungsauftrag ausführt, sollte man dies bedenken. Deswegen kann eine „falsche Meinung“ schon ein ausschlaggebender Punkt sein.
Des Weiteren berufen Sie sich auf die Meinungsfreiheit des Professors, die ihm natürlich zusteht. Auf der anderen Seite sollte diese auch den Studenten zugestanden werden, denn nichts anderes passiert hier. Keiner der dort anwesenden Studenten wird in der Position sein, Herrn Rauscher wirklich entlassen zu können.
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