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03.04.2014 , 08:56 Uhr
Niemand hat nächtliches Public Viewing genehmigt.
Es gibt auch kein Gesetz, welches das genehmigt hätte.
Es gibt eine Bundesverordnung. Die gilt aber NICHT in Berlin, weil sie keine Anwendung in Bundesländern findet, die ein Landes-Immissionsschutzgesetz haben. Das steht ganz vorne in der Verordnung.
In Berlin werden diese und andere Lärmveranstaltungen nach §§ 7, 10 und 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin gestattet. Und die Gestattungspraxis ist grundsätzlich für ALLES was nicht eine private Geburtstagsfeier ist ungeheuer lax und exzessiv großzügig.
Filmteams z.B: bekommen praktisch alles und zu jeder Uhrzeit genehmigt um auch ja ihre Serien drehen zu können.
Und beim Fußball ist das Problem noch ein ganz anderes.
Hier nämlich GLAUBT der Bürger (unter anderem wegen solcher Artikel wie diesem) zum Zwecke des Fußballguckens gebe es einen Persilschein. Den es aber NICHT gibt. Und deswegen stellt jeder seinen Beamer in den Vorgarten OHNE eine Genehmigung einzuholen und deswegen beschwert sich auch kein Nachbar, weil auch der GLAUBT, das habe leider seine Richtigkeit.
Würde mich freuen, wenn es mal irgendwo korrekte Informationen zu dem Thema in der Presse gäbe. Auch der Tagesspiegel veröffentlichte gestern online zuerst völligen Unsinn.
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