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20.09.2026 , 10:30 Uhr
"das per Verfassung als soziale Marktwirtschaft definiert ist" Das ist so formuliert falsch. Verfassungsmäßig garantiert sind in Artikel 20 des Grundgesetzes der Sozialstaat, ebenso wie Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit (der Sache nach, begrifflich nur an anderer Stelle) und republikanische Staatsform. Eine bestimmte Wirtschaftsform wie der Kapitalismus ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Manche VerfassungsjuristInnen lesen das zwar aus dem Verfassungstext heraus, aber andere lesen daraus die wirtschaftspolitische Offenheit des Grundgesetzes. Je nachdem, welche Vorschriften man betont und wie man sie interpretiert, kommt man zu verschiedenen Ergebnissen. Wie stark welche Auffassung vertreten wird, schwankte natürlich über die Jahrzehnte, und eine Tendenz, bestehende Verhältnisse als verfassungsrechtlich geschützt anzusehen, gibt es immer. Das besagt nicht viel. Soziale Marktwirtschaft ist nur ein politisches Schlagwort , das vor allem in der Nachkriegsära geprägt wurde - also bitte nicht mit dem Sozialstaat vermengen, der zweifellos eine große Errungenschaft ist, weil er die größten Härten eines kapitalistischen Wirtschaftssystems abfedert.
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