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24.02.2026 , 11:33 Uhr
Die von Herrn Böhme genannte Zahl von "16.000" kann sich nur auf "Totalverweigerer" beziehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das Jobcenter bei vielen Bürgergeldbezieher*innen über längere Zeit die Entwicklung schlicht nicht nachhalten (können; Kapazitäts- und Arbeitsorganisationsproblem). Der länger nicht kontaktierte Personenkreis ist bei Weitem höher als der der Totalverweigerer - und ist es wert, diskutiert zu werden. Aber: Es gibt nicht nur EIN Handlungsfeld, die öffentliche Diskussion ist viel zu verengt 1: Beseitigung der Kapazitätsprobleme bei Jobcentern, u.a. durch durchgängige Digitalisierung und bessere Personalausstattung: Als Voraussetzung für 2. 2: Anwendung der bereits bestehenden Regelungen: Regelmäßige (!) Kontaktierung und Aktualisierung der Gründe für die Arbeitslosigkeit. Dies ist der bei weitem notwendigste Schritt (aber: Siehe 1). Da es sehr oft handfeste Gründe für die Arbeitslosigkeit gibt; solche, die eine aktive Unterstützung notwendig machen. 3: Zielgenaue Hilfen bei handfesten Vermittlungshemmnissen organisieren. 4: Leistungskürzungen müssen auch angewendet werden, aber erst nach Schritten 1-3. So war es Intention bei Einführg. der "Harz-Gesetze.
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